Untersuchungsausschuss: Stellungnahme von Stephan Wefelscheid zur Pressemitteilung des Innenministeriums zur erneuten verspäteten Aktenlieferung
„Die wiederholte verfristete Vorlage brisanter E-Mails ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, handelt es sich bei der Vorlage von Akten um keine Holschuld des Untersuchungsausschusses, sondern um eine verfassungsmäßig gebotene Bringschuld der Landesregierung. Denn nach Artikel 91 Absatz 3 Satz 3 der Verfassung von Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Untersuchungsausschussgesetz […]