Kostenerstattungen des Landes sind nicht verfassungsgemäß!
Flüchtlingsbetreuung im Kreuzfeuer der Kritik MAINZ. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz stellt sich entgegen eines Gutachtens der kommunalen Spitzenverbände nach wie vor auf den Standpunkt, die Kostenerstattung für die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen sei gesetzeskonform und verfassungsgemäß. Mit dem Fingerzeig auf eine vor Einführung des Konnexitätsprinzips erfolgte Übertragung der Aufgabe „Flüchtlinge“ auf die Kommunen, könnten […]
Kostenerstattungen des Landes sind nicht verfassungsgemäß! Weiterlesen