Kostenerstattungen des Landes sind nicht verfassungsgemäß!

Flüchtlingsbetreuung im Kreuzfeuer der Kritik

MAINZ. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz stellt sich entgegen eines Gutachtens der kommunalen Spitzenverbände nach wie vor auf den Standpunkt, die Kostenerstattung für die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen sei gesetzeskonform und verfassungsgemäß. Mit dem Fingerzeig auf eine vor Einführung des Konnexitätsprinzips erfolgte Übertragung der Aufgabe „Flüchtlinge“ auf die Kommunen, könnten diese keine weiteren Finanzmittel verlangen.

Hierzu Joachim Streit, Vorsitzender der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, in der heutigen Aktuellen Debatte im Landtag: „Wir benötigen eine vollständige Kostenerstattung! Nur Menschen mit einer Bleibeperspektive dürfen aus den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende –AfA- des Landes an die Kommunen weitergeleitet werden. Für offensichtlich unberechtigt Asylsuchende sind weitere Ankerzentren einzurichten. Letztlich muss es eine strenge Residenzpflicht in den Kommunen geben, damit keine Binnenmigration in die Großstädte erfolgt. Bei 8000 Abzuschiebenden in Rheinland-Pfalz muss das Land konsequent abschieben.“

Related Images:

Nach oben scrollen