Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FREIE WÄHLER
Hinter uns liegen acht Monate parlamentarische Arbeit zu dem wichtigen Thema „Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt und Missbrauch an Schulen“ und bevor ich auf den vorliegenden Antrag eingehe, möchte ich noch einmal den Blick auf unseren Arbeitsprozess richten: Im März-Plenum brachte die CDU einen Gesetz-Entwurf ein, der dem Bildungsausschuss überwiesen wurde. Für diese Initiative möchten ich mich im Namen der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion bedanken.
Von Beginn an stimmten wir damit überein, dass es eine strukturelle und verbindliche Verankerung, also ein sogenanntes Schutzkonzept, braucht. Aber es gab zu diesem Thema unsererseits noch Beratungsbedarf: Wie können Schulen in die Lage versetzt werden, Schutzkonzepte zu entwickeln? Unbestritten sind dazu zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen notwendig. Wo kommen diese her? Diese Fragen waren auch zentraler Bestandteil der Expertenanhörung, die im Juli durchgeführt wurde.
Ich bedanke mich für die Anhörung, den konstruktiven Austausch und jeden einzelnen Anzuhörenden, der aus seiner Perspektive das Thema Schutzkonzepte beleuchtet hat. Ich erlaube mir zu sagen: Es war für uns alle sehr aufschlussreich. Das Ergebnis dieser konstruktiven parlamentarischen Arbeit liegt nun vor uns. Es ist ein Erfolg und gleichzeitig ein Kompromiss. Ein Erfolg, weil so der Kinderschutz konsequent gedacht und weiterentwickelt wird. Alle Betreuungs- und Bildungseinrichtungen nehmen in Sachen Kinderschutz eine zentrale Bedeutung ein.
Sie sind Schutzort gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch und gleichzeitig sollen diese Schutzräume nicht zum Tatort werden. Mit der Reform des SGB VIII wurden Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bereits in den Fokus gerückt. Sie sind in erlaubnispflichtigen Einrichtungen obligatorisch vorzuhalten. Bei unseren Schulen fehlte dieser Schritt noch.
Auch wird der Antrag dem Umstand gerecht, dass ein Schutzkonzept nichts ist, was ausgedruckt und abgeheftet werden kann. Die Entwicklung von Schutzkonzepten ist ein individueller Prozess, für den es Verantwortung und Ressourcen braucht. Wesentlich ist dabei die Einbeziehung der gesamten Schulgemeinschaft.
Ein weiterer Baustein ist mehr Handlungssicherheit für Lehrkräfte. Die Signale für eine mögliche Gefährdung müssen erkannt und beachtet werden. Gut ausgebildete und sensibilisierte Lehrkräfte sind dafür ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Kinderschutz muss daher ein fester Bestandteil der Ausbildung und des Studiums werden – für alle, die mit Kindern arbeiten.
Auf der anderen Seite steckt in dem Antrag ein Kompromiss. Ein Kompromiss, weil wir heute nicht über eine Veränderung des Schulgesetzes entscheiden, sondern uns lediglich auf den Weg dahin begeben. Bereits in den Ausschusssitzungen haben wir um die Frage der Verbindlichkeit gerungen. Für mich war die Aussage der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Frau Kerstin Claus, richtungsweisend – sie sagte: „Wir brauchen die Verpflichtung – das ist gewünschter Standard.“
Aus diesem Grund freue ich mich über die Verbindlichkeit des letzten Spiegelstriches: Bis Ende 2024 ist die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit alle Schulen bis spätestens im Schuljahr 2028/2029 ein Schutzkonzept gegen sexualisierte und andere Gewalt erstellen. Das ist der richtige Weg, auf dem wir uns befinden. Kinderschutz muss sich immer weiterentwickeln und sich den veränderten gesellschaftlichen wie sozialen Bedarfen anpassen.
Wir als FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion werden uns hierbei immer kooperativ zeigen und auch zukünftig unseren Beitrag leisten. Denn wir sind es unseren Kindern, den Schwächsten unter uns, schuldig, dass sie ohne Gewalt und sexuellen Missbrauch aufwachsen. Ich danke Ihnen allen für das konstruktive Miteinander! Im Namen der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion und der vielen Kinder, die wir durch diese Maßnahme schützen können.
Es gilt das gesprochene Wort.