Joachim Streit: Sondermittel für die Kommunen können das Versagen der rheinland-pfälzischen Flüchtlingspolitik nicht kaschieren
MAINZ. Nach Angaben der Staatskanzlei stellt die Landesregierung den rheinland-pfälzischen Kommunen für das Jahr 2024 Sondermittel zur Flüchtlingsfinanzierung in Höhe von 267,2 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Summe setzt sich aus 67,2 Millionen Euro an Zuweisungen des Bundes und 200 Millionen Euro an Landesmitteln zusammen. Der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Joachim Streit, kritisiert allerdings unter anderem, dass die Kommunen noch immer zu sehr belastet werden – sei es durch die Kosten für die Unterbringung oder die zu hohe Anzahl zugewiesener Flüchtlinge.
„Es ist bezeichnend, dass die Landesregierung die Sondermittel an die Kommunen als Großtat darstellt. Dabei fließt das Geld viel zu spät und die Summe wird den zu leistenden Aufgaben unserer Gemeinden nicht ansatzweise gerecht. Was wir brauchen ist die stabile Null: null Kosten für die Kommunen und null Zuweisungen von unberechtigten Asylbewerbern in die Gemeinden“, so Streit. Die Annahme, mit Geld ließen sich die Probleme vor Ort beheben, ist für den Fraktionsvorsitzenden fern der Realität.
„Fakt ist zudem, dass die Landesregierung den strategischen Ausbau der Erstaufnahmeeinrichtungen verschlafen hat und sich nun um die Errichtung neuer AfAs drückt, um endlich die bereits bestehenden Standorte zu entlasten. Dabei sind die Kapazitätsgrenzen längst erreicht“, so Streit. „Die Konsequenz aus diesem Planungsfehler ist, dass Asylbegehrende immer schneller und in stetig wachsender Zahl an die Kommunen weitergeleitet werden, ohne den rechtlichen Rahmen der Verweildauer in den AfAs auszuschöpfen. Die Gemeinden können zwar jeden Cent gebrauchen, aber sie können keinen Wohnraum herzaubern. Ganz zu schweigen davon, dass sich landauf landab Unmut in der Bevölkerung ob der sozialen Folgen rührt“, so der Fraktionsvorsitzende weiter. „Was jetzt zudem folgen muss, sind mehr Erstaufnahmeeinrichtungen, die Einführung einer Residenzpflicht und konsequente Abschiebungen. Am wichtigsten ist jedoch, dass Bund und Land die den Kommunen entstehenden Kosten vollständig übernehmen.“