Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 des Bundes: Landesregierung muss sich äußern

MAINZ. Mit seinem Urteil vom 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes aus dem Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt. Dies hat Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds, dem nun 60 Milliarden Euro fehlen. Bundeskanzler Scholz hat nach der Urteilsverkündung betont, dass der Richterspruch auch Konsequenzen für die Haushaltspraxis der Länder haben kann.

Hierzu der Fraktionsvorsitzende und haushaltspolitische Sprecher der FREIEN WÄHLER im rheinland-pfälzischen Landtag, Joachim Streit:

„Die finanzpolitischen Taschenspielertricks der Ampeln wurden zuerst in Rheinland-Pfalz im Zuge des Corona-Sondervermögens und nun auf Bundesebene verfassungsgerichtlich gestoppt. Das ist gut so, denn die Umwidmung von Geldern aus Schattenhaushalten ist intransparent – das gilt für Mainz und Berlin. Um sich die Dimension der Entscheidung vorstellen zu können: Wir sprechen von einem Fehlbetrag, der in etwa dem Dreifachen des Haushalts von Rheinland-Pfalz entspricht.“

Joachim Streit weiter: „Für uns ist wichtig, dass die Landesregierung die Bürger zeitnah darüber in Kenntnis setzt, wie sich das 60-Milliarden-Loch im Klima- und Transformationsfonds auf den Landeshaushalt auswirkt. Deswegen werden wir dieses Thema auf die Tagesordnung des nächsten Haushalts- und Finanzausschusses am 30. November setzen. Wir brauchen in Bund und Land eine verlässliche Haushaltspolitik, die ohne windige Manöver auskommt.“

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