MAINZ. Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften zur Erleichterung des nachhaltigen Wiederaufbaus aufgrund der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli vorgelegt. Prinzipiell begrüßt die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion den Entwurf, sieht an der ein oder anderen Stelle aber noch Nachbesserungsbedarf und erneuert ihre Forderung nach der Gründung einer Wiederaufbaugesellschaft.
Fraktionsvorsitzender Joachim Streit: „Die nationale Aufgabe des Wiederaufbaus wird durch den nationalen Fonds Aufbauhilfe 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro gesichert. Wir danken dem Bund und allen Bundesländern für diese Solidarleistung, die durch die Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens in den Jahren 2021-2050 gestemmt wird. Dies war in der Pandemie schon geübte Praxis für die Hilfen und kommt jetzt wieder zur Anwendung!“ Auch das Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz wird bei den FREIEN WÄHLERN positiv aufgenommen.
Stephan Wefelscheid: „Zwei Dinge sind jetzt für Private, Unternehmen und Kommunen wichtig, Genehmigungen müssen 1. schnell und 2. unbürokratisch erfolgen. Deshalb ist es mit dem Gesetz in den Bereichen Gewässer, Straßen, Denkmäler und Bauordnung nicht getan. Wir brauchen auf allen Ebenen mehr Mitarbeiter in den Verwaltungen und vor Ort. Wir schlagen hier eine Wiederaufbaugesellschaft der beteiligten Kommunen vor, die vom Sondervermögen finanziert, jenseits des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes bezahlt, damit man in der Umsetzung auch Techniker, Ingenieure und weitere Beschäftigte zum zügigen Aufbau findet und anstellt.“
Kritisch wird die Schaffung einer B-8-Besoldung im Kopf des Finanzministeriums gesehen. Das ist das falsche Zeichen. Die Betreuung des Sondervermögens gehört zum normalen Geschäft des Ministeriums.
Joachim Streit: „Alle wollen das Beschleunigungsgesetz, aber es darf für die Ministerialbürokratie keine Beförderungen durch dieses Gesetz geben. Das ist keine ordnungsgemäße Vorgehensweise. Was die Menschen viel dringender brauchen ist die Antwort auf die Frage, „Wo darf gebaut werden und wo nicht?“. Diese Antwort bleibt die Landesregierung schuldig.“