Wefelscheid: Ergebnisse von Gißlers Gutachten zur Führungsleistungen der Einsatzleitung der Kreisverwaltung Ahrweiler in der Flutnacht müssen erörtert werden
MAINZ. Seit Dienstagmittag gegen 14 Uhr liegt es den Obleuten des Untersuchungsausschusses vor, das von der Staatsanwaltschaft Koblenz im Sommer 2023 in Auftrag gegebene Gutachten zur Führungsleistungen der Einsatzleitung der Kreisverwaltung Ahrweiler im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021.
Der Obmann der FREIEN WÄHLER im Untersuchungsausschuss, Stephan Wefelscheid, hat unmittelbar Einsicht genommen und fühlt sich in seiner bereits im Juli geäußerten Wertung bestätigt: „Schon nach Bekanntwerden des seinerzeit durch die Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachtens, war für mich offen, ob bis Jahresende der Untersuchungsausschuss seinen Abschluss finden kann. Die Ergebnisse des nun vorliegenden Gutachtens von Prof. Gißler müssen zeitnah im Untersuchungsausschuss und dem Abschlussbericht ihre Berücksichtigung finden. Deshalb habe ich nun einen Beweisantrag gestellt, um das Gutachten von Prof. Gißler im Untersuchungsausschuss zu erörtern. Die Obleute der Fraktionen werden nun über das weitere Vorgehen beraten.“