51. Plenarsitzung – Herbert Drumm zu „Kostenübernahme der GEMA-Gebühren für nicht kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen durch das Land – Ehrenamtliches Engagement stärken und unterstützen“ – mit Video

Antrag der CDU-Fraktion

Video: Landtag RLP

Wir wissen alle, dass die GEMA immer wieder an der Gebührenschraube dreht. Dieses Mal sind die Rechnungen für viele besonders hoch. Dabei klagen die Organisatoren von Volksfesten und anderen Publikumsveranstaltungen schon seit Jahren darüber (und nicht nur in der Corona-Krise!), dass die Schmerzgrenze erreicht ist – unabhängig von der Frage, ob für die Veranstalter kommerzielle oder gemeinnützige Motive bestehen.

Immerhin ist es in jüngerer Vergangenheit sehr oft gelungen, quasi in letzter Minute durch Kompromisse das eine oder andere Fest durch Nachbesserungen zu retten. Aus unserer Sicht können solche Hängepartien allerdings kein Dauerzustand sein. Was wir brauchen, ist Planungs- und Kalkulationssicherheit für die Veranstalter. Es kann doch nicht sein, dass man sogar in Bad Dürkheim, wo alljährlich das größte Weinfest der Welt gefeiert wird, ernsthaft nachdenkt, künftig auf Livemusik zu verzichten.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Berichterstattung im SWR, in der von einem Betrag von 55.000 Euro allein für den Wurstmarkt im Raum stand. Auch in anderen Städten und Gemeinden ist die Vervielfachung der GEMA-Gebühren ein großes Thema. Und das ausgerechnet in einer Zeit, in der Kommunen aus finanzieller Sicht das Wasser bis zum Hals steht. Es sind doch oft die Städte und Gemeinden, die als Veranstalter in der Pflicht stehen und solche bösen Überraschungen überhaupt nicht gebrauchen können.

Womöglich stehen wegen der Gebührenproblematik perspektivisch viele Traditionsveranstaltungen vor dem Aus – wenn nichts passiert. Wir begrüßen deshalb Gespräche zwischen dem Städtetag und der GEMA und hoffe auf eine gute Lösung für alle Seiten.

Ebenso begrüßt die FREIE-Wähler-Landtagsfraktion den Antrag der CDU-Fraktion, dem sie trotz einiger offener Fragen zustimmen wird, da er auch aus unserer Sicht die richtige Richtung weist und den Blick auf diejenigen lenkt, deren Leistungen sehr oft als selbstverständlich wahrgenommen werden: die vielen ehrenamtlich tätigen Menschen in Vereinen und Organisationen, ohne deren Einsatz es gerade in kleineren Kommunen viele Feste längst nicht mehr geben würde. Wertschätzung für die Akteure mit Worten allein reicht da nicht aus. Die Vereine brauchen wirkliche Verbesserungen.

Der Vorschlag, dass das Land bei der Begleichung der GEMA-Gebühren einspringt, ist nicht vermessen. Ohne Feste funktionieren weder Integration noch Tourismus, und ohne diese beiden Faktoren leidet auch die Wirtschaft. Wir sind überzeugt: Wenn das Land für die Vereine zahlt oder sich zumindest beteiligt, ist das gut angelegtes Geld. Lassen sie mich in diesem Zusammenhang an die sogenannte Flatrate-Lösung in Bayern erinnern, für die seit dem 5. April dieses Jahres Meldungen möglich sind. Im Klartext heißt das: Der Freistaat übernimmt für die Vereine die GEMA-Gebühren. Vorerst bis zum Ende der Rahmenvereinbarungen Ende 2027. In Zahlen heißt das: In Bayern stehen jährlich rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, um die Kosten zu übernehmen. Mit diesem Beitrag können Tausende von Veranstaltungen gesichert oder gerettet werden. Und auch der Selbsthilfeweg des Chorverbandes Rheinland-Pfalz ist beachtenswert.

Die bayerische Regelung trägt übrigens die Handschrift der Freien Wähler. War es doch die Bayerische Ehrenamtsbeauftragte Eva Gottstein, der es nach drei Jahren Verhandlungszeit gelungen ist, das scheinbar Unerreichbare zu erreichen.

Dennoch kann die Unterstützung für Vereine in Sachen GEMA nur ein Anfang sein. Vielerorts gibt es Veranstalter, die zwar in der Rechtsform von Unternehmen agieren, aber Veranstaltungen anbieten, die sehr stark im öffentlichen Interesse stehen und sehr oft gemeinnützig sind. Und damit sind wir wieder bei einem unserer Lieblingsthemen: Vor der Wahl großartig versprochen, nach der Wahl mehr oder weniger eingestampft – das Kulturfördergesetz Rheinland-Pfalz. Der Kulturentwicklungsplan, ein milder Abglanz – allerdings durch Beteiligung der Basis gut aufgemotzt –, kann das Gesetz auch nicht ansatzweise ersetzen. Hier müssen die oben angesprochenen Forderungen und Lösungen festgehalten werden, hier brauchen wir klare und zukunftsweisende Rahmenbedingungen für die Kulturgemeinde. Und wir werden tatkräftig helfen, dass sie ihr Wahlversprechen doch noch einhalten können: Wir brauchen dieses Gesetz noch in der laufenden Wahlperiode!

Es gilt das gesprochene Wort.

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