51. Plenarsitzung – Helge Schwab zu “Rechtschreibrat erteilt Genderstern Absage – keine ,geschlechtergerechte Sprache’ an Schulen, Landesbehörden und in der Landtagsverwaltung” – mit Video

Antrag der AfD-Fraktion

Video: Landtag RLP

Wer mich gut kennt, weiß: ich setze mich in vielen Bereichen für Klarheit und Verlässlichkeit ein – auch was unsere Sprache betrifft. Ist es denn zielführend, wenn Jugendliche im Sozialkundeunterricht etwas erfahren über das Lebenswerk von Malu Dreyer als unsere derzeitige Präsidentin der Minister*innen, also (in der Sprache der Grünen) konsequenterweise als derzeitige Minister*innenpräsidentin? Oder muss im Fach Mathematik das Sprichwort korrekterweise lauten: „Übung macht den*die Meister*in“, denn ansonsten würden sich die Mädchen nicht angesprochen fühlen?

Nach meiner Auffassung tragen diese Beispiele nicht zur Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft bei. Vielmehr zeigt sich, wie die sprachliche Form den eigentlichen Inhalt überlagert und die Verständlichkeit erschwert. Es geht also um die Frage: Gendern ja oder nein? Das ist aus meiner Sicht eine wichtige Debatte. Sie muss allerdings sachlich geführt werden.

In Sachen Sachlichkeit hilft uns der Rat der deutschen Rechtschreibung weiter, denn ihm gehören bekanntlich die besten Experten der deutschen Sprache und Rechtschreibung an. Er ist die maßgebende Instanz und hat die Aufgabe, ein amtliches Regelwerk herauszugegeben und damit die Einheitlichkeit der Rechtschreibung zu bewahren.

Seinen Stellenwert bestätigte auch die Bildungsministerin Frau Dr. Hubig im letzten Bildungsausschuss. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich aus der Drucksache 18/4530 zitieren: „Das Amtliche Regelwerk bildet nach wie vor die Grundlage des Unterrichts in den Schulen. Dies wird auch so bleiben.“ Diese Aussage begrüßt die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion ausdrücklich – die Formulierung gibt klar vor, dass in den Schulen der amtlichen Rechtschreibung Geltung zu verschaffen ist.

Es gilt: Schulen und Lehrkräfte sollen Wortbinnenzeichen nicht verwenden. Und in Schülertexten sollen Sonderzeichen als nicht normgerecht, also als Fehler, gekennzeichnet werden. Nach unserer Auffassung steckt jedoch in dem so kleinen Wörtchen SOLL „der*die Teufel*in im Detail“. Denn es gibt einen großen Unterschied zwischen SOLLEN und der Realität?

Uns geht es daher vielmehr um die Frage: Da mir diese Frage wichtig erscheint, habe ich sie in Form einer Kleinen Anfrage an Sie, Frau Dr. Hubig, gerichtet und warte gespannt auf die Antwort. Wir, die FREIEN WÄHLER, sehen an dieser Stelle noch Klärungsbedarf – mit einem Schreiben an die Leitungskräfte, wie im vorliegenden Antrag vorgeschlagen, ist es unserer Ansicht nach nicht getan. Aus diesem Grund lehnen wir diesen ab.

Abschließend möchte ich gern noch etwas anmerken: Mit der Aussage „Die Genderdebatte ist sprichwörtlich „ein Sturm im Wasserglas“ möchte ich bitte nicht mehr konfrontiert werden. Durch das Verwenden von Sonderzeichen im Wortinneren werden Strukturen verkompliziert und das Lesen sowie Schreiben erschwert. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Deutsch als Zweitsprache oder Schüler mit einer Lern- und Leistungsbeeinträchtigung.

Gendergerechte Sprache ist keinesfalls barrierefrei und schon gar nicht inklusiv. Auch in Anbetracht der kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der IGLU-Studie sollten keine zusätzlichen Hürden aufgebaut werden. Aus diesem Grund ist es wichtig darüber zu sprechen, dass Texte sachlich und sprachlich korrekt, verständlich und lesbar sein müssen. Dafür setzt sich die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion gerne ein.

Es gilt das gesprochene Wort.

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