Bundesjustizminister Buschmann (FDP) lehnt Pflichtversicherungab / FREIE WÄHLER: Länder können eigene Regelungen treffen
BERLIN/MAINZ. Nach der Flutkatastrophe in der Eifel und im Ahrtal 2021 wurde die Diskussion um eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden neuerlich eröffnet. Bislang war unklar, ob die Bundespolitik entsprechende Beschlüsse zur Einführung fasst. Jetzt stellte der Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann (FDP), klar, dass er sich gegen eine Versicherungspflicht ausspricht. Entsprechend informierte er die Ministerpräsidentenkonferenz am vorigen Donnerstag. Verfassungsrechtlich sei eine Versicherungspflicht möglich, so dass einzelne Bundesländer auch in ihrem Verantwortungsbereich eine entsprechende Pflicht auf den Weg bringen könnten.
„Wenn 50 Prozent der Wohnimmobilienbesitzer aktuell nur über einen umfassenden Versicherungsschutz, der auch Schäden durch Fluten abdeckt, verfügen, sollte der Gesetzgeber dies nicht auf die leichte Schulter nehmen“, erklärt hierzu der FREIE-WÄHLER-Fraktionsvorsitzende im Landtag Rheinland-Pfalz, Joachim Streit. „Es gilt abzuwägen zwischen finanziellen Belastungen einzelner und der Kollektivierung von Risiken und Schäden.“ Streit sieht die Landesregierung und die Versicherungswirtschaft in der Pflicht, jedem Wohnimmobilien-Eigentümer ein Angebot zu unterbreiten. Dieser müsse dann aktiv werden, ob er das Angebot annehme oder ablehne (Opting-Out-Lösung). „Wenn wir die Risiken kollektivieren und diese aber individuell bepreisen, verteilen wir die Lasten, ohne eine Einheitsversicherungskasse gegen Elementarschäden mit einem Beitrag für alle einzuführen. Indes sollten wir als Lehren aus der Flutkatastrophe ziehen, dass jeder sich absichern können muss und hier zu einer Entscheidung gebracht wird.“
Bundesjustizminister Buschmann begründete seine Haltung gegenüber dem „Handelsblatt“ damit, dass eine Versicherungspflicht das Wohnen und Leben in Deutschland teurer machen würde.
FREIE WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz fordern die Landesregierung dazu auf, sich des Themas erneut anzunehmen. In den Fachausschüssen des Landtags hatte der wirtschafts- und rechtspolitische Sprecher Stephan Wefelscheid entsprechend nachgefragt. Die Gesetzgebungskompetenz läge nun bei den Ländern, soweit der Bund selbst keine Regelung getroffen habe.
Wefelscheid, auch Obmann im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“, ergänzt: „Angesichts der im Ahrtal aufgetretenen Schadenslage unbekannten Ausmaßes ist für mich klar: Zur Absicherung der Menschen in Rheinland-Pfalz muss es versicherungsrechtliche Veränderungen geben. Denn bei erneuten Schadenslagen wird man nicht mit Sicherheit darauf bauen und vertrauen können, dass die Solidargemeinschaft erneut zu derartigen finanziellen Entschädigungszahlungen bereit ist, wie es dankenswerterweise im Ahrtal und den weiteren Katastrophengebieten der Fall war. Insofern muss auch versicherungsrechtlich Vorsorge getroffen werden.“