Was wären wir in Deutschland, in Rheinland-Pfalz, ohne unsere engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer? – Aufgeschmissen.
Jede etwas größere Krise führt es uns immer wieder vor Augen: Ohne freiwillige Hilfskräfte geht gar nichts. Das galt für die Flüchtlingskrise vor einigen Jahren, für die Einsätze im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise und das gilt erst recht für die unzähligen Helferstunden im Zusammenhang mit der letztjährigen Flutkatastrophe im gesamten Rheinland.
Alle Menschen, die jederzeit bereitstehen, wenn andere in Not sind und Hilfe brauchen, verdienen unsere Anerkennung und unseren Dank.
Die Helferinnen und Helfer sind es, die bei schweren Verkehrsunfällen auf der Autobahn bei Starkregen, Schnee oder Sturm Menschen retten. Sie sind es, die bei größeren Zugunglücken schnell verfügbar sind und unterstützen. Sie sind es, die – egal ob Sturmflut oder Stromausfall – immer zur Stelle sind.
Wenn wir ehrlich sind: Vonseiten des Staates ist es weder möglich noch bezahlbar, für jede Krisensituation hauptamtliche Kräfte vorzuhalten. Deshalb müssen wir das freiwillige Engagement stärken. Wir müssen die Arbeit der Helferinnen und Helfer stärken – gerade in der heutigen Zeit, in der ehrenamtliche Arbeit nicht mehr selbstverständlich ist. Dazu gehört auch die soziale Sicherung aller Helfer.
Im Moment ist es so, dass, abgesehen von Feuerwehreinsätzen, ein Katastrophenfall vorliegen oder unmittelbar bevorstehen muss, damit die Ansprüche auf Freistellung und Lohnfortzahlung bestehen. Alle Einsätze unterhalb dieser Schwelle sind nicht nur freiwillig und ehrenamtlich, nein, sie kosten die Helfer auch noch etwas, weil die Arbeitsleistung nachgeholt oder – bei längeren Einsätzen – sogar unbezahlter Urlaub genommen werden muss.
Meine Damen und Herren, wir sind uns alle einig: Das darf nicht sein. Auch hier muss gelten: Für Beschäftigte dürfen keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Sie dürfen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung nicht benachteiligt werden. Das gilt auch für die betriebliche Altersversorgung. Klare Regelungen hierzu gibt es bereits seit Jahren in anderen Bundesländern – so in Bayern in den Artikeln 16 und 17 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes geregelt.
Von daher können die FREIEN WÄHLER diese Gesetzesinitiative nur unterstützen. Ob wir das bereits jetzt vorab umsetzen, ehe wir prüfen, ob weitere umfassenden Ergänzungen und Änderungen unseres Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes erforderlich sind, bleibt der weiteren Beratung vorbehalten.
Was den bereits oft zitierten (zuletzt Drucksache 18/2847), aber noch nicht in Arbeit befindlichen Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz gemäß § 7 Abs. 1 LBKG angeht, stellt sich mir schon die Frage, warum ein 1981 eingeführtes beratendes Gremium erst einmal und zwar 1985 getagt hat? Wenn man in der Folgezeit gesehen hat; dass die Zusammensetzung nicht zielführend ist, man über diverse Arbeitskreise des Landesbeirates eventuell besser Lösungen finden kann, warum hat man dann diese Arbeitskreise nicht zumindest einmal jährlich zusammengerufen, um dann einem Landesbeirat umfassende Lösungen aus allen Teilbereichen der Katastrophenhilfe zur Umsetzung zu präsentieren?
Was die Übernahme der Aus- und Fortbildungskosten angeht, muss folgendes gelten: Grundsätzlich sollen Mitarbeiter ehrenamtliche Tätigkeiten in ihrer Freizeit ausüben. Einsätze und Lehrgänge finden allerdings nicht immer außerhalb der Arbeitszeit statt. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter für ehrenamtliche Tätigkeiten aber nur dann freistellen, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen. Mitglieder verschiedenster Hilfsorganisationen hingegen sind somit auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen.
Diese Gerechtigkeitslücke, die vollkommen zu Recht zu Frustrationen bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern führt, muss geschlossen werden. Für das Fortbestehen des Hilfeleistungssystems ist deswegen eine Helfergleichstellung unerlässlich. Solche Unterstützungsleistungen können auf Dauer nur angeboten werden, wenn sich ausreichend Frauen und Männer finden, die bereit sind, sich in ehrenamtlichen Hilfsorganisationen zu engagieren.
Leider wissen wir, dass dieses Engagement nachlässt. Dieser Entwicklung muss mit einem Helfergleichstellungsgesetz entgegengewirkt werden. Und dabei geht es nicht darum, den ehrenamtlichen Charakter des Dienstes infrage zu stellen, sondern wir sollten ein Signal der Anerkennung setzen. Es geht nicht um Bezahlung, nein, es geht ausschließlich darum, dass den Rettungshelfern nicht auch noch materielle Nachteile aus ihrer Hilfsbereitschaft entstehen.
Es wird Zeit, dass Rheinland-Pfalz nachzieht.
Gleichwohl ist diese Helfergleichstellung eine rechtlich nicht ganz einfache Aufgabe. Viele Aspekte, durch die auch in die Grundrechte eingegriffen wird, gilt es dabei zu berücksichtigen. Deshalb halten wir es auch für richtig, die Landesregierung mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs zu beauftragen. Ich bin mir sicher, dass ein guter Gesetzentwurf die Belange der Hilfsorganisationen, der ehrenamtlich Tätigen, der Kommunen und der Arbeitgeber berücksichtigt, und in einen schonenden Ausgleich bringt.
Es gilt das gesprochene Wort.