25. Plenarsitzung – Joachim Streit zu “Einfach und rechtssicher Feuerwehreinsatzfahrzeuge beschaffen” (Antrag der AfD-Fraktion) – mit Video

Video: Landtag RLP

Ein Thema, welches die Qualität hat, das Sommerloch zu füllen: Sammelbeschaffungen für Feuerwehr-Fahrzeuge. Die erste Frage, die man sich stellen muss: Wer ist überhaupt zuständig? Und die zweite Frage: Was sind die Folgen, wenn man daran etwas ändert?

Zuständig für die Fahrzeugbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sind die Kommunen und nicht das Land. Bevor also eine Landesbeschaffungsstelle hier eine zentrale Ausschreibung und Beschaffung ausführen könnte, müssten alle kommunalen Entscheidungsgremien einer Übertragung ihrer Kompetenzen an das Land zustimmen, und der zeitliche Rahmen und die finanziell Abwicklung auf einen eng begrenzten Zeitkorridor aller beteiligte Kommunen abgestimmt werden. Folge: Die Ausschreibungshöhen erreichen Werte, die eine europaweite Ausschreibung erforderlich machen. Also keine Alternative für Deutschland.

Des Weiteren wären Geschäfte des Landes mit den Kommunen umsatzsteuerpflichtig. Das macht den Vorteil bei der Sammelausschreibung mit einem Schlag zunichte. Und jetzt mal aus der Praxis: Worin liegt denn die größte Motivation für die Mannschaft? Die größte Motivation besteht darin, das Fahrzeug selbst zusammenzustellen. Die Kameradinnen und Kameraden wollen selbst festlegen, womit sie im Rahmen der DIN-Normen ihr  Fahrzeug bestücken.

Beispiel Waxweiler: Feuerwehr ist zuständig für einen Autobahnabschnitt, Fahrzeug steht im Prümtal. Wichtig ist die Motorisierung, um möglichst schnell den Berg hinauf zu kommen (sonst kann man das Martinshorn abstellen, weil alle die Feuerwehr überholen.) Da wo einheitliche Fahrzeuge gebraucht werden wie bei Leiterfahrzeugen, mag auch eine Sammelbestellung vor Ort sinnvoll sein. Das Beispiel aus dem Bereich Trier in 2018 mit der Bestellung von zehn individuell konfigurierten Leiterfahrzeugen hat gezeigt, dass eine Kompetenz vor Ort besteht. Dazu muss nicht wieder eine Beschaffungsstelle beim Land generiert werden. Hier könnten koordinierende und beratende Funktionen gepaart mit der Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten für einen zielgerichteten Ausstattungs- und Beschaffungsprozess sorgen.

Erst kürzlich hat sich übrigens die AfD in Bayern (DR18/8219 und 18/9865) gegen eine Unterstützung des Landes bei der Auftragsvergabe für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ausgesprochen. Also genau das, was hier jetzt in diesem Antrag gefordert wird. Einerseits weniger Staat fordern, andererseits die Tür für mehr Bürokratie öffnen wollen. Die FREIEN WÄHLER glauben aber weiterhin daran, dass die Entscheidungen über Materialbeschaffung sehr gut vor Ort in den Kommunen gewährleistet sind. Verbesserungswürdig ist sicherlich angesichts enorm gestiegener Fahrzeugbeschaffungskosten das Förderszenario, welches letztmals am 1. Januar 2021 (DR18/1005) angepasst wurde.

Aus diesem Grund lehnen wir FREIEN WÄHLER diesen Antrag der AfD-Fraktion ab.

Es gilt das gesprochene Wort.

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