Stephan Wefelscheid: Längst überfälliger Schritt
MAINZ. Bald zwei Jahre setzten die Länder auf das Instrument der Kontaktnachverfolgung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Gerade in Zeiten niedriger Inzidenzen war dieses Instrument auch durchaus erfolgreich, da viele einzelne Infektionsfälle isoliert wurden und weiteren Ansteckungen vorgebeugt wurden. Doch in Zeiten galoppierender Infektionszahlen übersteigt die Kontaktnachverfolgung bei Weitem die Kapazitäten der zuständigen Gesundheitsämter, und wurde daher vielerorts bereits Ende des vorigen Jahres zurückgefahren.
Die Novellierung der rheinland-pfälzischen Corona-Verordnung am heutigen Montag, 31. Januar, greift diese Situation auf und beendet die Pflicht, Kontaktdaten etwa in Gaststätten, Kirchen oder Dienstleistungsbetrieben zu erfassen. Dem vorangegangen war auch auf Antrag der FREIE WÄHLER-Fraktion eine Debatte in der Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 19. Januar zu datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der Kontaktdatenerfassung – angefacht durch die Zweckentfremdung von Kontaktdaten durch die Mainzer Polizei und Staatsanwaltschaft.
„Solange der Datenschutz nicht zu 100 Prozent gewährleistet ist und entsprechende Zusagen der Regierung daher unglaubwürdig erscheinen, ist die Kontaktdatenerfassung hochproblematisch“, bekräftigt Stephan Wefelscheid, rechtspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, seine bisherige Position. „Zudem ist die Kontaktnachverfolgung angesichts der derzeitigen Inzidenz quasi eingestellt, dementsprechend dient die Erfassung von Kontaktdaten keinem konkreten Zweck. Daten um des Sammelns Willen zu sammeln, also im Grunde eine Vorratsdatenspeicherung zu betreiben, steht konträr zu den Prinzipien unserer Gesellschaft.“
Daher begrüßt Wefelscheid die Richtung der neuen Corona-Verordnung ausdrücklich: „Ich habe bereits vorigen Mittwoch eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, in der ich die Frage nach einem Strategiewechsel weg von der nicht mehr praktikablen Einzelfallnachverfolgung und der rechtlich bedenklichen Datensammlung hin zu flächendeckender Testung gestellt habe. Ich bin zwar überzeugt, dass die zeitliche Abfolge von meiner Anfrage und geänderter Corona-Verordnung hierbei nur Zufall ist. Aber natürlich freut es mich, dass meine Gedanken jetzt bereits ihre Umsetzung finden.“
Doch auch die 2G+-Regelung in der Gastronomie und die 2G-Regel im Einzelhandel gehören auf den Prüfstand, so Wefelscheid. „Wir müssen sehen, ob diese Regeln wirklich den erhofften Effekt haben oder letztlich doch nur den Unternehmen das Leben schwermachen. Solche harten Eingriffe bedürfen einer besonderen Legitimation, die aber bisher kaum überprüft wurde“, bezieht sich Wefelscheid auf Forderungen der DEHOGA sowie vieler Gastwirte und Einzelhändler.