Fürsorgepflicht des Dienstherrn beginnt nicht bei A13: Landesregierung muss untere Besoldungsgruppen angemessen entlohnen

Joachim Streit betont klaren Fokus der Fraktion in den Haushaltsberatungen 2025/26

MAINZ. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob das Land seine Beamten ausreichend bezahlt. Im Kern geht es um die Frage, ob genügend Abstand zwischen Besoldung und Bürgergeld gewahrt wird.

Der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER im rheinland-pfälzischen Landtag, Joachim Streit, hat hierzu eine klare Meinung: „Wäre ich Teil der Landesregierung, wäre mir dieser Sachverhalt nicht nur unangenehm, sondern peinlich! Denn welcher öffentliche Dienstherr will sich denn dem Vorwurf ausgesetzt sehen, bei den unteren Besoldungsgruppen womöglich nicht den 15-prozentigen Abstand zu den Sozialleistungen des Staates gewahrt zu haben?“ Dass diese Frage von den betroffenen Landesbeamten überhaupt aufgeworfen werden müsste, zeige, dass die Landesregierung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten nicht nachgekommen sei.

Joachim Streit ergänzt: „In beiden von unserer Fraktion begleiteten Haushaltsberatungen in dieser Legislaturperiode stellten wir fest, dass der Personalköper der Landesregierung beständig wächst. Dabei geizen die einzelnen Ministerien auch nicht mit Schaffung neuer Stellen ab A13 aufwärts. Für die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion wird der Fokus bei der Haushaltsaufstellung 2025/2026 hingegen auf der auskömmlichen Finanzierung der unteren Besoldungsgruppen liegen. Finanzministerin Doris Ahnen wäre gut beraten, die Klärung dieses Sachverhalts nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu überlassen. Denn von diesem Rechtsstreit geht das fatale Signal aus, das Land spare gerade bei denen, die es durch ihren täglichen Einsatz bei Polizei, Feuerwehr, Justiz oder sonstigen Ämtern am Laufen halten. Die FREIEN WÄHLER hoffen außerdem, die Klagen der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft bringen den gerechten Lohn für die Kameraden.“

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