56. Plenarsitzung – Helge Schwab zu “Stärkung der rheinland-pfälzischen Obstbauberatung – Herausforderungen durch nachhaltige Neuausrichtung des Versuchswesens begegnen” – mit Video

Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP

Video: Landtag RLP

Schon die Einleitung Ihres Entschließungsantrags enthält einen ganz wichtigen Satz: „Das Land Rheinland-Pfalz ist EU-rechtlich verpflichtet sicherzustellen, in Rheinland-Pfalz Beratungsdienste vorzuhalten, die in jedem landwirtschaftlichen Produktionszweig, unabhängig von der Betriebsstruktur und –größe, als neutrale Stelle den Austausch von Wissen sicherstellen.“

Dieser Grundsatz gilt natürlich auch für unsere Obstbauern, die mit einer harten Wettbewerbssituation konfrontiert sind. Innovationen sind daher auch im Obstanbau wichtiger denn je. Dennoch gibt es für die Obstbauern nur eine zentrale Anlaufstelle: das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.

Wir brauchen aber zusätzliche starke Partner. Deswegen ist die Beteiligung an dem seit 2002 bestehenden Kompetenzzentrum Gartenbau (KoGa) in Klein-Altendorf so wichtig. Leider spielt das KoGa in Ihrem Antrag nur eine Nebenrolle. Wir begrüßen dennoch ausdrücklich Ihren Vorstoß, die Korporation mit dem KoGa aufrecht zu erhalten – wenn auch mit veränderten Parametern.

Wenn man auf die jüngere Geschichte zurückblickt, muss man sich dennoch wundern. Bei der Vorbereitung meiner Rede bin ich auf einen Bericht des Bonner Generalanzeigers vom 24. November 2017 gestoßen, in dem es tatsächlich um einen Ausstieg des Landes aus dem KoGa ging. Grundlage war ein Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Landtages, den bestehenden Mietvertrag Ende 2024 auslaufen zu lassen. Würde es wirklich so kommen, wäre die Entscheidung sehr kurzsichtig.

Zur Erinnerung: Das Land hat auf dem in der Nähe von Rheinbach und Meckenheim in einem der größten deutschen Obstanbaugebiete eine Fläche von rund 8 Hektar für Kernobstversuche sowie Büros und ein Wirtschaftsgebäude angemietet.

Der Standort ist ideal: Betreibt die landwirtschaftliche Fakultät der Universität Bonn doch hier eines ihrer drei Außenlabore, wobei die Schwerpunkte unter anderem auf den Themen Obst- und Gartenbau sowie Acker- und Pflanzenbau liegen. Nicht nur die besondere Lage des KoGa und die gute örtliche Infrastruktur für die tägliche Arbeit, sondern auch die Art der Kooperation sind aus meiner Sicht
richtungweisend. Arbeiten hier doch das DLR Rheinpfalz, das Forschungszentrum Jülich und die Landwirtschafskammer länder- und einrichtungsübergreifend zusammen. Ergebnis: eine Mischung von Wissenschaft, Versuchswesen und Beratung für Landwirte.

Ein finanzieller Rückzug des Landes Rheinland-Pfalz aus rein finanziellen Motiven wäre mehr als ein Imageschaden: er würde den Fortbestand des KoGa in Gänze gefährden. Ihre Forderung, die Miet- und Pachtverträge über das Jahr 2025 hinaus bis zum 31. Dezember 2033 zu verlängern, unterstützen wir ausdrücklich.

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Forschungsansätze und –ziele immer wieder verändern und der Betrieb von Einrichtungen wie das KoGa immer wieder neu abgestimmt werden. Aus gegebenem Anlass mahnen wir jedoch an, dass Forschung unideologisch und ergebnisoffen betrieben wird. Vor allem müssen die Realitäten in der landwirtschaftlichen Praxis berücksichtigt werden.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang, dass das Europäische Parlament jüngst die Verordnung zur Nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, kurz SUR genannt, gekippt hat. Eigentlich wollte die EU-Kommission damit erreichen die Nutzung dieser Mittel bis 2030 zu halbieren. Ein gut gemeinter Ansatz, der an der Praxis scheitert.

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass wir gemeinsam Lösungen erarbeiten müssen, um die Umwelt zu entlasten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Wir brauchen deshalb Einrichtungen wie das KoGa. Ihr Entschließungsantrag stärkt die Rolle des Kooperationsprojektes. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion stimmt ihm
deshalb gerne zu.

Es gilt das gesprochene Wort.

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