Rechtliche Spielräume für die Entlastung der Kommunen in der Asyl- und Flüchtlingsproblematik nutzen

Gesetzinitiative der FREIEN WÄHLER zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes

MAINZ. 70 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer stellen in Frage, dass Landesregierung und Verwaltung die aktuelle Lage in der Flüchtlingssituation im Griff haben – das hatte die PoliTrend-Umfrage des SWR-Politikmagazins „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ im November ergeben. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion machten dies seinerzeit zum Gegenstand ihrer Aktuellen Debatte. In der heutigen 56. Plenarsitzung legten die FREIEN WÄHLER dann mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes nach.

„Nicht nur die rheinland-pfälzische Bevölkerung und der Landtag beschäftigen sich mit der Situation der Flüchtlingsströme nach Deutschland und deren adäquater Unterbringung, sondern allen voran die Kommunen, in denen sich die Asyl- und Flüchtlingsproblematik insbesondere in den letzten Monaten jedoch zusehends verschärft hat. Unsere Kommunen sind am Limit“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Fraktion, Stephan Wefelscheid. Erst dieser Tage richtete der Landrat des Landkreises Altenkirchen Dr. Peter Enders einen „Hilferuf“ an Ministerpräsidentin Malu Dreyer und bat um ihr schnellstmögliches Handeln bei Zuweisung und Verteilung von Flüchtlingen auf die Kommunen, denn „die Gesellschaft darf nicht weiter strapaziert werden“. Die Unterstützungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Menschen, die aufgrund von Angst um Leib und Leben ihre Heimat verlassen mussten, sei sehr hoch. Enders griff die Intension der Gesetzinitiative der FREIEN WÄHLER auf. Denn man müsse auch die Aufnahme und Unterbringung von Personen aus den Herkunftsländern in den Blick nehmen, bei denen von vornherein feststehe, dass sie mit größter Wahrscheinlichkeit als Asylbewerber nicht anerkannt würden. Aktuell befinden sich auf unsere Kommunen – wie die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Stephan Wefelscheid mitteilte – verteilt 2.287 Personen, die ausreisepflichtig sind und bei denen keine Duldung vorliegt.

Mit ihrem Gesetzentwurf schlagen die FREIEN WÄHLER vor, dass Rheinland-Pfalz von der Länderöffnungsklausel des § 47 Abs. 1b des Asylgesetzes Gebrauch macht. Würde Rheinland-Pfalz dies umsetzen, würde in den entsprechenden Fällen die Verpflichtung zum Wohnen in den ländereigenen Erstaufnahmeeinrichtungen um sechs Monate – von bisher 18 auf nun 24 Monate – verlängert. Durch die zusätzlichen sechs Monate Verweildauer in den Aufnahmeeinrichtungen gewinnen die Kommunen die dringend benötigte Zeit, die bereits überstellten Flüchtlinge unterzubringen. Zudem würden sie davon befreit, sich um Abschiebeverfahren für Ausländer kümmern zu müssen, bei denen bereits bei Verlassen der Aufnahmeeinrichtung der Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig abgelehnt wurde oder bei denen der Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung unmittelbar bevorsteht. Dies würde zudem die von der Bundesregierung geforderte Intensivierung von Abschiebungen erleichtern, da binnen 24 Monaten in der Regel auch ein vollzugsfähiger Abschiebebescheid vorliegen müsste. Das würde einen wichtigen Schritt zur Entlastung der kommunalen Unterbringungsmöglichkeiten und kommunalen Verwaltungen bedeuten.

„Die Umsetzung der bereits rechtlich angelegten Möglichkeiten, die Kommunen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu entlasten, sehen wir FREIE WÄHLER als geboten an“, begründet Stephan Wefelscheid die heute eingebrachte Gesetzesinitiative.

Auf Beschluss des Landtags wurde der Gesetzentwurf nach erster Beratung in den federführenden Integrationsausschuss überwiesen.

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