Gesetzentwurf der Landesregierung
Hier werden zwei Dinge vermischt, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Wir haben auf der einen Seite das Landesgesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Die Auszahlung der Pauschale in Höhe von 300 Euro ist nur gerecht und wird von der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion ausdrücklich begrüßt.
Anders verhält es sich jedoch mit der Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften. Bei den Tagegeldern und der Wegstreckenpauschale wird zwar nachgebessert, aber nicht in dem Maße, wie es die aktuelle Teuerungsrate tatsächlich verlangen würde. Die Erhöhung bei der Wegstreckenentschädigung von 30 auf 33 Cent pro Kilometer bzw. von 35 auf 38 Cent pro Kilometer, je nach Fahrleistung, geht in die richtige Richtung, genügt allerdings nicht. Kritischer ist jedoch, dass die Fahrten von Auszubildenden zum Ausbildungsort nicht als Dienstreise abgerechnet werden können. Entgegen dem aktuellen Entwurf muss das Landesreisekostengesetz hier dringend angepasst werden.
Der Gesetzesentwurf findet also nur dann unsere Zustimmung, wenn unterschiedslos – also ohne Staffelung – mindestens 38 Cent pro Kilometer erstattet werden. Das muss in dieser Form auch für Anwärter gelten. Es ist beschämend zu sehen, wie unsozial die Regierung mit den Kleinsten der Kleinen, den Anwärtern, umgeht. Gerade Auszubildende brauchen den gleichen Satz wie auch die normalen Beschäftigten, sonst stimmt unser Wertesystem nicht mehr. Es muss möglich sein, Beamte, die ihren eigenen Pkw für Dienstreisen zur Verfügung stellen, angemessen zu entschädigen. Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass der Erwerb einer entsprechenden Anzahl von Dienstfahrzeugen den Landeshaushalt deutlich stärker belasten würde.
Es gilt das gesprochene Wort.