39. Plenarsitzung – Helge Schwab zum “Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes (SchulG)” – mit Video

Gesetzentwurf der CDU-Fraktion

Video: Landtag RLP

Gewalt und sexueller Missbrauch – egal in welchem Alter – geht gar nicht! Weder in Kitas noch in Schulen! Der Antrag der CDU spricht ein sehr sensibles Thema an.  Ein Thema, welches längst schon bei den Vereinten Nationen angekommen ist und weltweit Beachtung finden muss. Der Kinderschutz steht weltweit vor größten Herausforderungen. Aufgrund der Ratifizierung der UN-Kinderrechts-konvention durch die Bundesregierung und vor dem Hintergrund des Bundeskinderschutzgesetzes besteht die gemeinsame Herausforderung darin, den Kinderschutz konsequent aus der Sicht der Kinder zu denken und umzusetzen. Dazu gehört, wie die CDU schreibt, zunächst auch die Beteiligung der Schulen. 

Eine gesetzliche Verankerung eines Schutzkonzeptes gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch kann die Rechte unserer Kinder stärken. – Wir müssen hierbei an alle unsere Schutzbefohlenen denken. Kinderschutz ist und bleibt eine zentrale Aufgabe des Staates. Schulen, aber auch Einrichtungen für den Vorschulbereich sind Aktionsfeld Nummer 1 der Prävention und gleichzeitig werden dort Signale, die auf eine Gefährdung hindeuten, zuerst durch Erzieherinnen und Erzieher sowie durch Lehrkräfte wahrgenommen.

Mit sensibilisierten Beschäftigten in diesem Bereich kann sichergestellt werden, dass Bildungseinrichtungen als Schutzort gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch wahrgenommen und gleichzeitig diese Schutzräume nicht zum Tatort werden. Grundsätzlich stößt die mit dem Antrag der CDU eingereichte, vorliegende Verpflichtung der einzelnen Schulen bei der FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion auf Zustimmung. 
Aufgrund der geplanten Verankerung im Schulgesetz werden die Bereiche der Schule allumfänglich abgedeckt, der Vorschulbereich muss jedoch an anderer Stelle ebenfalls noch mitgedacht werden.

Wenn unsere bereits zum heutigen Zeitpunkt schon administrativ überforderten Schulen verpflichtet werden, ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln, dann müssen wir an dieser Stelle bereits deren Umsetzung mitdenken. Ohne zusätzliche personelle Ressourcen sind viele Schulleitungen nicht in der Lage, ein solches Konzept umfänglich zu entwickeln. Deshalb stelle ich heute die für mich wichtigste Frage im Zusammenhang mit der Einführung einer Änderung des Schulgesetzes für diesen Bereich: Wie können wir als Gesetzgeber Schulen dabei unterstützen, ein individuelles Konzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln oder gibt es gegebenenfalls eine Möglichkeit, dass Schulen vorgefertigte Konzepte erhalten, die sie individuell anpassen und situativ ausgestalten können? Um solche grundsätzlichen Fragen zu klären, sollten wir diese zunächst in der Ausschussarbeit erörtern, gegebenenfalls Erfahrungen aus anderen Bundesländern einholen, die uns in dieser Angelegenheit teilweise weit voraus sind.  Wir FREIE WÄHLER beantragen Ausschussüberweisung in den Bildungsausschuss.

Es gilt das gesprochene Wort.

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