Die Neuregelung der Tagegelder und Wegstreckenentschädigung greift zu kurz

Joachim Streit fordert angemessene Entschädigung für Dienstreisen mit Privat-Pkw / Anwärter gleich behandeln

MAINZ. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat einen Gesetzentwurf mit Neuregelungen zu reise- und umzugskostenrechtlichen Vorschriften beschlossen. Neben der Erhöhung der Tagegelder sieht der Entwurf auch eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung um 3 Cent je Kilometer vor. Die FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion hatte sich bereits im Rahmen eines Änderungsantrags zum Landeshaushaltsgesetz 2023/2024 für eine Erhöhung der Sätze ausgesprochen. Fraktionsvorsitzender Joachim Streit: “Grundsätzlich begrüße ich, dass unser Druck gewirkt hat. Doch der Vorschlag der Landesregierung greift viel zu kurz und wird der aktuellen Teuerungsrate nicht gerecht.“

Je nach gefahrener Kilometerzahl werden nach aktuellem Recht 25, 30 oder 35 Cent vergütet. Diese Pauschalen sollen nun um jeweils 3 Cent erhöht werden. Für Fahrten von Anwärtern werden lediglich 15 Cent pro Kilometer erstattet – dies bleibt jedoch nach jetzigem Stand von der Neuregelung unberührt. Zu wenig für Joachim Streit: „Der Gesetzesentwurf findet nur dann unsere Zustimmung, wenn unterschiedslos – also ohne Staffelung – mindestens 38 Cent pro Kilometer erstattet werden. Das muss in dieser Form auch für Anwärter gelten. Es ist beschämend zu sehen, wie unsozial die Regierung mit den Kleinsten der Kleinen, den Anwärtern, umgeht. Gerade Auszubildende brauchen den gleichen Satz wie auch die normalen Beschäftigten, sonst stimmt unser Wertesystem nicht mehr. Es muss möglich sein, Beamte, die ihren eigenen Pkw für Dienstreisen zur Verfügung stellen, angemessen zu entschädigen. Angemerkt sei, dass der Erwerb von der notwendigen Anzahl an Dienstfahrzeugen deutlich teurer wäre.“

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