34. Plenarsitzung – Grundsatzaussprache: Joachim Streit zum Einzelplan 02 (Ministerpräsidentin und Staatskanzlei) – mit Video

Video: Landtag RLP

Auch wenn wir dem Landeshaushaltsgesetz nicht zustimmen werden, darf ich mich im Namen der FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion bei den Beschäftigten der verschiedenen Ministerien für die Erstellung bedanken, allen voran bei den Mitarbeitern von Frau Ahnen und der Landtagsverwaltung. Auch dem Vorsitzenden Thomas Wantsch und den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses sowie den Mitgliedern der Fachausschüsse, die in diesem Jahr die Haushalte für drei Kalenderjahre zu beraten hatten, sei Dank ausgesprochen. Gerne haben wir bei der Altschuldenlösung die Änderung der Landesverfassung mitgetragen, da die Altschuldenfrage einer der wesentlichen Punkte auf der Agenda der FREIEN WÄHLER ist, wenngleich ich Widerspruch bei der Umsetzung ankündige. Und wir freuen uns, die gemeinsamen Deckblätter mit den Kollegen der CDU und der Ampelfraktionen auf den Weg zu bringen – weil sie sachlich richtig sind.

Positiv ist anzumerken, dass wir FREIE WÄHLER in anderen Dingen über Bande wirken, wenn unsere Anträge zuerst abgelehnt und dann im zweiten Anlauf von der Regierung aufgegriffen werden. Die Mechanik dieses Spiels haben wir mittlerweile verstanden. Uns bricht kein Zacken aus Krone, wenn die Regierung unsere Ideen als die Ihren verkauft – siehe Kerosinmessstelle in der Eifel, die Potenzialanalyse für den Tourismus oder bei wat- und geländegängigen Fahrzeugen, die zunächst vor der Sommerpause vom Innenminister im Plenum abgelehnt wurden, um sie dann noch vor Ablauf derselben als neue Errungenschaft des Katastrophenschutz anzubieten. Wir sehen und wir verstehen. Und so hoffen wir, dass auch nämliches mit den Änderungsvorschlägen zum Landeshaushalt 2023/24 geschieht.

Für den Doppelhaushalt hat meine Fraktion insgesamt 83 Änderungsanträge zu den Einzelplänen ausgearbeitet. Doch bevor ich auf einzelne Teilbereiche des Haushalts eingehe, möchte ich eine grundsätzliche Erkenntnis mit Ihnen teilen, wie Regierungsarbeit in Rheinland-Pfalz verbessert werden müsste. Wir haben kein Problem in Haushaltsfragen, sondern ein Regierungsproblem, dieses Land strategisch zu führen. Dies würde sich jedoch beheben lassen, wenn die jeweiligen Ministerien besser miteinander kommunizierten. Nehmen Sie als Beispiel den Wirrwarr um die Zwillingsthemen Verkehr und Mobilität. Niemand versteht, dass Frau Ministerin Schmitt den einen Bereich verantwortet und Frau Ministerin Eder den anderen. Politische Eitelkeit war bei der Umressortierung der Ministerien sicherlich keine gute Ratgeberin.

Das Nahverkehrsgesetz begann im Wirtschaftsministerium in der letzten Legislaturperiode. Jetzt warten wir immer noch auf den Nahverkehrsplan, obwohl er immer wieder von Frau Eder angekündigt wird. Das hätte bei Frau Schmitt nahtlos und besser gepasst. Bei der Flut haben wir gesehen: Hochwasserlagezentrum und Warnkette beim Umweltministerium sprechen nicht mit Katastrophenschutz im Innenministerium. Die Fachkräftefrage wird vom Wirtschaftsministerium regelmäßig bei Hotel und Gaststätten bearbeitet, eigentlich müsste der Arbeitsminister hier eine ganzheitliche Lösung anbieten und Menschen verstärkt auch im Ausland anwerben.

Dafür ist der Digitalminister beim Onlinezugangsgesetz vollkommen verloren im Hintertreffen und wird das selbst gesetzte Ziel 31.12.2022 gnadenlos reißen, während die Vielzahl der Vorgänge in den Kommunen geleistet werden und der Innenminister als Kommunalminister besser Hilfestellung geben könnte als der Minister für Digitales. So ist das auch mit der Städtebauförderung (Innenministerium): Während das Wirtschaftsministerium sich um die Attraktivität der Innenstädte kümmert, ohne dass seit 2015 ein Projekt in der Lokalen Entwicklung und Aufwertung (LEAPG) auf den Weg gebracht wurde, gibt es keine Verknüpfung zwischen den Förderansätzen zum Innenministerium.

Gleichzeitig lässt die Innenstaatsekretärin, Frau Steingaß, den Beirat für Kommunalentwicklung, der über ein Jahrzehnt wertvolle Arbeit in der Verknüpfung von Lehre, Forschung und Praxis geleistet hat, leerlaufen. Seit 18 Monaten, seit der Landtagswahl, hat keine Neuberufung stattgefunden. Dabei wäre es doch die geborene Aufgabe des neuen BKE gewesen, die von der Landesregierung ausgerufene „Modellregion Ahrtal“ zu begleiten. Und weil dort Bürgermeister und Landräte mit Planungsbüros und Hochschulen zusammenarbeiten, war die gebündelte Kompetenz vorhanden. Nach der Flutkatastrophe gab es ein Dankesschreiben an die Mitglieder und das war´s. Es braucht nicht nur individuelle Impulse der einzelnen Häuser, sondern es braucht eine gesamtheitliche Vision für Rheinland-Pfalz!

Man hat sich in der Vergangenheit viel mit der Verwaltungsreform auf kommunaler Ebene befasst. Dabei haben die Krisen der letzten Jahre (Flüchtlinge, Corona, Flut) bewiesen, dass auf die Kommunen Verlass ist. Es wäre an der Zeit sich mit der ministeriellen Ebene zu befassen. Dieser Regierung fehlt ein Premierminister, der die Ziele der Regierung in den Ministerien koordiniert. Die Staatskanzlei leistet das jedenfalls nicht. Wenn Sie uns FREIE WÄHLER für eine Verfassungsänderung brauchen, Frau Dreyer, wir wären dabei.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was die Menschen in Rheinland-Pfalz benötigen – in diesen Krisenzeiten mehr denn je –, ist eine verlässliche Landesregierung, aber auch eine verlässliche Opposition. Lassen Sie mich also im Folgenden die großen Linien unserer Fraktion zeichnen, deren Details sich in den jeweiligen Deckblättern wiederfinden.

I. Inneres
Egal in welchen Behörden unsere Beamten ihren Dienst leisten, ihre Arbeit bestimmt zu einem erheblichen Maß die Lebenswirklichkeit, aber auch das Lebensgefühl in Rheinland-Pfalz. Wenn wir uns darauf einigen können, dass es zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung jetzt einer verlässlichen Politik braucht, dann können bessere Bedingungen für unsere Polizisten, Justizbeamte, Feuerwehrleute, Lehrer oder Verwaltungsbeamte als Blaupause dienen. Es reicht nicht, ihr tägliches Wirken zu würdigen, sondern es geht auch um materielle Fragen, die in Anbetracht der Inflation bedeutender sind als noch vor einem Jahr.

Spricht man beispielsweise mit Vertretern von Polizeigewerkschaften, so wird dem aufmerksamen Zuhörer recht schnell bewusst, dass bei denjenigen, die durch den täglichen Einsatz ihres Lebens unsere Gesellschaft schützen, einiges im Argen liegt. Unsere Polizeipräsidien sind weder personell noch materiell so ausgestattet, wie es ihrer Bedeutung gerecht werden würde. Es ist ja schön und gut, dass sich die Landesregierung mit der Zielzahl von 10.000 Polizisten brüstet. Dabei verschleiert man allerdings bewusst den Unterschied zwischen ausgebildeten Polizeibeamten und tatsächlichen Vollzeitäquivalenten. Und wenn man sich dann noch die Zahlen derer anschaut, die im Mutterschutz, Elternzeit oder durch den Schichtdienst vorübergehend dienstunfähig sind, schmilzt jene Zahl von 10.000 dahin. Hinzu kommt, dass auch Polizisten in der Berufswelt des 21. Jahrhunderts angekommen sind. Aus verschiedensten Gründen entscheiden sich heute Menschen dagegen, sich 40 Jahre ein und demselben Dienstherrn zu verschreiben. Selbstbewusst nehmen Polizisten das Wort Sabbatjahr in den Mund, um sich nach psychisch und physisch belastenden Jahren Lebensträume zu erfüllen. Und der Wunsch, nicht immer im selben Job zu arbeiten, macht auch vor Polizeibeamten nicht halt. Wenn ich dann im ursprünglichen Regierungsentwurf sehe, dass die Zahl der Anwärter von jährlich 500 auf nunmehr 450 reduziert werden soll, scheint mir das Innenministerium nicht auf Höhe der Zeit zu sein.

Die regierungstragenden Fraktionen haben in ihren Anträgen die Zahl auf 500 angehoben. Und das zeigt die herrschende Meinung. Um es einfach auszudrücken: Wir brauchen bei der Einstellung von Anwärtern weder Rückschritte noch Stillstand. Wir brauchen in den kommenden Jahren einen deutlich größeren Polizeikörper, um weiterhin Präsenz zeigen und gleichzeitig unseren Beamten moderne Berufsperspektiven anbieten zu können. Aus diesen Gründen erneuern wir unsere Forderung, die Zahl an ausgebildeten Polizeibeamten schrittweise auf 11.000 zu erhöhen. Dazu benötigt man 800 Anwärter pro Jahr.

Unsere Beamten müssen vor allem eine finanzielle Aufwertung erfahren. Bei Polizei, Justiz und Berufsfeuerwehr ist das recht einfach durch die Erhöhung der jeweiligen Zulage etwa auf Bundesniveau zu erreichen – vorausgesetzt diese Zulage wird endlich auch ruhegehaltsfähig. Ein grundsätzliches Zeichen an alle Beamten wäre indes die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Doch hat sich bei mir auch gewissermaßen parlamentarische Ernüchterung eingestellt. Anhörverfahren wie bei der Kostendämpfungspauschale können wir uns in Zukunft eigentlich sparen. Wenn Experten – und zwar unisono – der Meinung der Landesregierung widersprechen und sich daraus keine Konsequenzen ergeben, dann bringt die Erkenntnis nichts. Und nichts hat dies eben deutlicher gemacht als das Anhörverfahren zur Kostendämpfungspauschale (und beim LFAG). Und trotzdem: So wie der erforderliche Wegfall der KDP, ist auch eine Änderung bei den Tagegelder und der Wegstreckenentschädigung erforderlich.

Lassen Sie mich es einfach formulieren: Die Leute stellen ihr eigenes Auto zur Verfügung, damit das Land keine Dienstwagen anschaffen muss, und legen am Ende drauf. Das hat nicht einmal etwas mit Würdigung zu tun, es ist schlicht ungerecht. Ein gesunder Staat braucht einen gesunden und motivierten Verwaltungsapparat. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion macht sich daher konsequent für das rheinland-pfälzische Beamtentum stark. Im weiteren Sinn gehören dazu auch unsere Bürgermeister der verschiedenen Gebietskörperschaften. Ihnen muss das Rüstzeug an die Hand gegeben werden, ihre Kommunen zukunftssicher aufzustellen. Dazu benötigen sie jedoch eine entsprechende finanzielle Ausstattung. Als Parlament haben wir uns intensiv zur Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes ausgetauscht. Es ist deutlich geworden, dass die Opposition den Kommunalen Finanzausgleich in dieser Form ablehnt. Ich will Ihnen dennoch drei Punkte mit auf den Weg geben und ich bin mir sicher, ähnliches geistert auch bereits intern durch die regierungstragenden Fraktionen.

Erstens: Härtefallfonds
Wir alle wissen, dass zahlreiche Kommunen bereits seit Monaten, als die ersten Details bekannt wurden, auf die Barrikaden gehen. Ich räume ein, es gibt keine Fassung des LFAG, die alle zufrieden stellt. Trotzdem brauchen sie einen Puffer, der grobe Schnitzer unbürokratisch beseitigt und entsprechende Mittel für benachteiligte Gemeinden vorhält. Dafür benötigen wir zwingend einen Härtefallfonds, den wir im Rahmen unserer Änderungsanträge mit einem Volumen von 100 Millionen Euro fordern.

Zweitens: Warten Sie mit der Evaluation nicht bis zum Jahr 2026
Diesen Rat würde ich Ihnen auch geben, wenn wir mit der Ausgestaltung des LFAG einverstanden wären – es geht hier um mehrere Milliarden Euro und es gibt schlichtweg keinen nachvollziehbaren Grund, nicht zeitnah nach der Einführung des neuen Gesetz zu prüfen, ob die Probeberechnungen auch Wirklichkeit werden und wo Ungerechtigkeiten auftreten.

Drittens: Tripartite – das neue rheinland-pfälzische Modell
Anders als im LFAG (§ 41) vorgesehen, schlage ich für die Umsetzung der Evaluation, der Jahresauswertung, eine Tripartite vor: Regierung, Kommunale Spitzenverbände und Rechnungshof geben den Rahmen, wie die Steigerungen im Kommunalen Finanzausgleich prozentual ausfallen. In Luxemburg ist dies ein probates Mittel um unterschiedliche Interessen auszugleichen. Gerade wenn man die geringe Investitionsquote in RLP sieht, könnte daraus ein konjunktureller Schub auf kommunaler Ebene und damit im ganzen Land entstehen.

Auf die Altschuldenlösung werde ich an anderen Stelle eingehen. Nur so viel vorab: Ihr Versprechen, die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite zu übernehmen, ist nicht eingelöst. Die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen enthält zu viele Einschränkungen, sodass vor allem viele Ortsgemeinden enttäuscht auf ihren Schulden sitzen bleiben.

II. Gesundheit
Wenn sich zu Enttäuschung noch Ungewissheit gesellt, dann sind wir bei der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz angekommen. Ich habe es bei der Erwiderung zur Haushaltseinbringungsrede bereits betont: Ein kaputtgespartes Gesundheitssystem mit überstrapaziertem Personal bereitet gerade den Menschen in ländlichen Regionen große Sorgen. Wenn vor Ort die Hausarztpraxen schließen, und auch perspektivische keine Nachfolgelösung gefunden werden kann, kommt das für die Politik nicht erst heute, sondern die Zahlen der Studienplätze und Abgänge bei den Haus- und Fachärzten sind seit Jahren bekannt. Zahlen lügen nicht. Hinzu kommt die geänderte Berufswahl von Medizinerinnen und Medizinern: weg von der Selbständigkeit, weg vom Arztberuf, weg vom Hausarzt, weg vom Landkrankenhaus. Zwei Punkte sind für die Lösung des Problems wichtig:

1. mehr Studienplätze/neue Fakultät
Ausschlaggebend dafür, ob wir das Defizit an Ärzten, auf das wir unweigerlich in den kommenden 15 Jahren zulaufen, durch strategische Planung ausgleichen können oder ob wir vollen Bewusstseins in Richtung einer Versorgungslücke marschieren, ist zunächst die Anzahl der Studienplätze für Mediziner. Diese sind in Deutschland nach der Wiedervereinigung um ein Drittel abgebaut worden. In diesem Zusammenhang müssen auch endlich Fakten in Rheinland-Pfalz bezüglich weiterer Medizinstudienplätze geschaffen werden – und zwar zeitnah. Dabei ist es fast schon unerheblich, ob eine neue Fakultät in Trier, Kaiserslautern, Koblenz oder Ludwigshafen aufgebaut wird.

2. Landeskrankenhausgesellschaft
Mit dem aktuellen Blick auf die Krankenhäuser von Kirn, Adenau und ich könnte jetzt Neuerburg, Ehrang oder Dahn nennen, benötigen wir eine Landeskrankenhausgesellschaft, die die von der Schließung bedrohte Häuser ins Eigentum übernimmt und mit den Landkreisen und Betreibern die medizinische Krankenhausversorgung wohnortnah sicherstellt. (vgl. Landtagswahlprogramm FW).

III. Wirtschaft und Energie, Jahresziele formulieren!
Es braucht aber mehr, als lediglich Geld bereitzuhalten. Die Zeiten verlangen nach einem klaren Konzept zur Unterstützung der Wirtschaft, des Handwerks, der Industrie, des Handels und Tourismus. Und zwar nicht nur vor dem Hintergrund altgedienter Förderprogramme, sondern vor allem mit Blick auf eine CO2-neutrale Zukunft dieser Branchen. Hier haben wir viele Schwachstellen. Für den Moment ist jedoch entscheidend, den durch die Energiekrise notleidenden Betrieben, Soforthilfen jenseits des Doppelwumms zur Verfügung zu stellen. So wie das andere Bundesländer – von Brandenburg bis Bayern – bereits machen. Ein Fonds für existenzbedrohte Betriebe, denen durch die Maßnahmen des Bundes nicht weitergeholfen wird, muss im Rahmen eines auf die wirtschaftlichen Belange von Rheinland-Pfalz zugeschnittenen Hilfsprogramms konzipiert werden. Dazu stehen 200 Millionen Euro blanko bereit.

Die Wasserstoff-Roadmap muss auf politischer Ebene nun mit verpflichtenden Zielen beim Ausbau der entsprechenden Infrastruktur verbunden werden. Meine Befürchtung ist, dass hier vollmundig Ziele formuliert werden und man sich wie bei den Zielen zur CO2-Einsparung auf spätere Jahre  (2030, 2040, 2050 auf die CO2-Neutralität) festlegt, ohne Jahresziele bis dahin zu festzuschreiben. Wenn wir wollen, dass Wasserstoff nicht nur der Chemieindustrie stofflich bereit steht, sondern unsere LKWs, Busse und Autos mit Strom oder Wasserstoff angetrieben werden, müssen auch die entsprechenden Speicherkapazitäten und Ladesäulen vorgehalten werden. Egal, was und wie: Wir möchten hier Jahresziele hören!

Um die Umstellung auf Erneuerbare Energieträger voranzubringen, bedarf es daher geeigneter Energie- bzw. Stromspeicher, welche die Schwankungen der Energieträger ausgleichen und die Stromnetze stabilisieren. Auch hier brauchen wir Jahresziele! Wir benötigen auch Pumpspeicherkraftwerke. Ob nun ein neues bei Ensch an der Mosel oder durch die Verbindung von zweier Talsperren unterschiedlicher Höhe ü.M. Diese lassen sich wie die Oleftal- und Riveristalsperre im Bereich der Kommunalen Netze Eifel auch durch das bisherige Netz der Wasserversorgung planen, ohne dass neue Speicherseen gebaut werden müssten. Ergänzend kann das Wassernetz der Verbandsgemeindewerke in RLP, wie in der Eifel geschehen, verknüpft und verbunden werden, um mit überschüssigem Strom Trinkwasser in Hochbehälter zu pumpen und bei Abfluss aus dem Dargebot der Trinkwasserreserven auch wieder Strom zu erzeugen. Und natürlich benötigen wir dezentrale Batteriespeicher.

Egal wie: Die derzeit vorhandenen Kapazitäten müssen massiv ausgeweitet werden. Dies besagt auch die Wasserstoffstudie, so müsse die Stromspeicherkapazität zum Ausgleich der durch Tagesschwankungen entstehenden Unterschiede von Angebot und Nachfrage bis 2030 auf rund 14 GWh und bis 2040 auf 21 GWh ausgebaut werden. Hier helfen der Umbau der Energie- und Wasserversorger zu Infrastrukturdienstleistern, deren Netze durch künstliche Intelligenz neuronal gesteuert werden. Dies kostet Zeit. Daher bedarf es in einer kürzeren Zeit einer stärkeren landesseitigen Förderung von Projekten zur Schaffung von Speicherkapazitäten. Die Menschen sind willens, sich alternativen Antriebsarten zu verschreiben. Das Laden ihres E-Autos muss allerdings mit ihrer Lebensrealität kompatibel sein. Je größer der Anteil elektrischer Fahrzeuge wird, desto größer ist auch der Bedarf an Ladepunkten (ob private Hausanschlüsse, öffentliche Ladesäulen oder betriebliche Ladestationen) und an verfügbarem Strom. Es fehlen landesweit Schnellladepunkte.

Neben der grundsätzlichen Problematik, genügend Strom zu generieren und hinreichend Ladepunkte zur Verfügung zu stellen, ergibt sich jedoch ein weiteres Problem, dem bisher wenig Beachtung zuteilwird. Denn auch wenn genügend Strom verfügbar ist und hinreichend Ladepunkte angeschlossen sind, können die gegenwärtigen Verteilnetze die benötigten Ströme mit ihren Kapazitäten absehbar nicht mehr aufnehmen. Daher ist eine Ertüchtigung dieser Netze notwendig, um den künftigen Anforderungen gerecht werden zu können. Auch die intelligente Verteilung von Ladezeiten und der Einsatz dezentraler Stromspeicher können zur Netzentlastung beitragen. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien dürfen uns indes nicht länger langwierige Genehmigungsverfahren lähmen, wie das bei Windkraftanlagen aktuell der Fall ist. Insofern begrüßt auch die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion das einfach gehaltene Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) als Vorbild für folgende Fördermaßnahmen. Wenngleich wir Kritik anmelden.

Es ist auch in Ordnung, dass in erster Linie die Kommunen über die Gelder des KIPKI entscheiden. Die Unterstützung von Privathaushalten beim PV-Ausbau geht dabei leider unter. Durch die Einstellung des Solar-Speicher-Programms existiert schlichtweg keine landesseitige Förderung mehr, wenn Bürger sich entscheiden, künftig in PV-Anlagen zu investieren. Die Landesregierung verweist dann gerne auf die Bundesprogramme, die dafür zur Verfügung stehen. Fakt ist jedoch, dass das Solar-Speicher-Programm ein voller Erfolg war und sich der Nachfolger bereits in Planung befand, jetzt aber leider eingestampft wurde.

Ein Kritikpunkt am KIPKI ergibt sich aus der erneuten Ungleichbehandlung von Städten, die über die volle pro Kopf Pauschale von 44 Euro je Einwohner verfügen können, während Ortsgemeinden auf das Wohlwollen der zugehörigen Verbandsgemeinden angewiesen sind, die aber selbst lediglich 29 Euro pro Einwohner erhalten. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass bei der Altschuldenlösung und beim KFA hochkomplexe Berechnungen zur gerechten Verteilung angewendet werden und beim KIPKI Pauschalen die Regel sind, die nicht nach dem Bedarf fragen. Das führt letztlich dazu, dass die Stadt Mainz 10 Millionen Euro erhält – das sind immerhin 5 Prozent des Gesamtvolumens von KIPKI. Aber Mainz kann sich aus bekannten Gründen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen aus anderen Quellen finanzieren und ist dabei nicht auf Mittel aus dem KIPKI angewiesen – viele kleine Gemeinden mit hervorragenden Ideen sind das indessen sehr wohl.

Hier müsste es wie beim Landesfinanzausgleichsgesetz – eine bedarfsorientierten Verteilung geben. Die 250 Millionen wirken wie ein Schrotschuss. Was das wirklich an CO2-Ersparnis bringen soll, ist nicht formuliert. Auch die Rechnung 44 Euro pro Einwohner geht für erfolgreiche Maßnahmen nicht auf, da der kreisangehörige Raum die 44 Euro einmal erhält und dann ein Drittel an den Landkreis und zwei Drittel an den verbandsgemeindeangehörigen Raum gehen. Für kleine Gemeinden bleibt da wieder nichts übrig und der Wumms für den Klimaschutz sitzt auch nicht. Letztendlich hätte die Regierung auch für den Bürger als Steuerzahlen formulieren müssen: Mit den 250 Millionen Euro aus dem Pakt Klimaschutz werden x-Tonnen CO2 jährlich eingespart.

IV. Entlastung von Öl und Pellets-Kunden/Landesforsten
Nach den Entlastungen für Verbraucher, die mit Gas oder Fernwärme heizen sowie der Strom- und Gaspreisbremse haben wir FREIE WÄHLER schon mehrfach ein „Energiegeld“ gefordert, das alle Haushalte entlasten muss. Der geplante Härtefallfonds für Privathaushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, ist die nächste Mogelpackung der Bundes-Ampel. Mehrere Bundesländer hatten die Unterstützung gefordert, um die stark gestiegenen Energiepreise abzufedern. Nach dem Plan der Berliner Ampel-Fraktionen sollen Haushalte, die mit so genannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, einen Zuschuss in Höhe einer Obergrenze von 2.000 Euro erhalten.

Doch dieser neue Fonds hilft bei weitem nicht allen Verbrauchern. Denn die Bundesregierung plant die Entlastung nur rückwirkend für den Bezug der Brennstoffe im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Doch, was ist mit den Verbrauchern, die im Sommer und Herbst kein Öl oder Pellets nachgekauft haben, da sie sich die horrenden Preise nicht leisten konnten, auf einen günstigeren Preis oder auch bei diesen Brennstoffen auf eine Preisbremse gewartet haben – und auf das Wort von Bundeskanzler Olaf Scholz vertraut haben? Ich erinnere an die Regierungserklärung des Kanzlers vom 20. Oktober, in der dieser zu Recht festgestellt hatte, dass die Preise für Strom, Wärme, Gas und Öl runter müssen. Jetzt gilt es für die rheinland-pfälzische Ampel-Regierung, ihren Einfluss in Berlin geltend zu machen, dass sie an alle Bürger denkt und sich nicht mit dieser zeitlichen Befristung der Entlastung zufriedengibt. Außerdem: Unterstützung für die Zeit, in der es keine Pellets gab, ist ein Schuss ins Leere. Wir müssen für die Zukunft leben und nicht für die Vergangenheit.

In unserem ländlichen Raum ist das Heizen mit Öl, Pellets oder anderen Heizträgern noch sehr verbreitet. Auch, wenn die Preise für Öl gesunken sind, müssen derzeit immer noch rund 50 Prozent mehr als im Vorjahr gezahlt werden. Und das ist sehr schmerzlich für viele. Das Land muss auch denen unter die Arme greifen, die in den nächsten Wochen und Monaten auf Brennstoffe angewiesen sind. Es müssen wirklich für alle Haushalte Taten folgen – in Zeiten der Krise ohne zeitliche Befristung. Das Land ist gefordert, seinen Bürgern eine bezahlbare Versorgungssicherheit auch für die kommenden Winter zu gewährleisten. Dazu gehört auch eine vermehrte Holzwerbung in den Landesforsten. Denn die Krise ist nicht vorbei, sie kommt erst.

V. Enqueteausschuss und Untersuchungsausschuss und die Verantwortlichkeit der Regierung
Abschließen möchte ich mit den Flutausschüssen: Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz im Sommer 2021 hat das Land nachhaltig geprägt und beschäftigt uns, über ein Jahr später, nicht nur im Rahmen des Wiederaufbaus des Ahrtals, sondern auch in Enquetekommission und Untersuchungsausschuss.

Die Enquetekommission hat ihren Zwischenbericht vorgelegt. Parlamentarisch bedauerlich ist, dass ein neues Landesamt für Katastrophenschutz geschaffen wird, ohne dass eine Expertenanhörung dazu erfolgt ist. Die Enquetekommission hat nicht darüber begutachtet. Es handelt sich um einen Vorschlag der CDU, den der Innenminister aufgegriffen hat. Der Vorschlag der FREIEN WÄHLER ist, die Expertenanhörung nachzuholen. Die Entscheidung, einen Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe einzusetzen, war richtig und wie der Blick auf das letzte Jahr, insbesondere die letzten Monate zeigt, auch dringend notwendig, um die politische und rechtliche Verantwortlichkeit aufzuarbeiten. Denn was die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu Tage gefördert hat, ist nicht nur bemerkenswert, sondern vor allem erschreckend. Ohne die Arbeit des Untersuchungsausschusses wüsste das Volk heute noch nicht, dass es Live-Aufnahmen aus den Polizeihubschraubern gab, und ohne den Untersuchungsausschuss wüsste auch die Staatsanwaltschaft Koblenz nicht, dass es diese Aufnahmen gab. Ich darf klar konstatieren, dass der Untersuchungsausschuss eine sehr gute Beweisaufnahme gemacht hat, und nach wie vor wöchentlich maßgeblich zur Aufklärung beiträgt.

Die Relevanz der Arbeit des Untersuchungsausschusses zeigt sich auch daran, dass gefühlt selbst die Staatsanwaltschaft sich an dem orientiert, was im Untersuchungsausschuss herausgefunden wird und bei ihren Ermittlungen grundlegend miteinbezieht. Dies reicht von Zeugenaussagen über Inaugenscheinnahmen und Verlesung von Dokumenten bis zur Berücksichtigung von Sachverständigengutachten. Dem Untersuchungsausschuss ist es gelungen, die politische Verantwortlichkeit offenzulegen. Wenngleich nicht jeder Verantwortliche seinen Hut genommen hat und einer der Hauptverantwortlichen des 14. Juli, nach wie vor im Amt ist und das Vertrauen der Ministerpräsidentin genießt. Ich spreche von Staatssekretär Dr. Erwin Manz.

Es wäre seine Aufgabe gewesen, sich schützend vor seine Ministerin zu stellen, denn es war gerade seine Aufgabe, die Ministerin am Tag der Flut mit Informationen zu versorgen und sie aufgrund seiner Expertise fachlich zu beraten.

Wir müssen drei Zeitpunkte der Verantwortlichkeit unterscheiden:
1.  Vor der Flut
2.  Die Flut
3.  Die Krisenbewältigung nach der Flut.

Erstens: Vor der Flut
Dem Innenministerium kommt im Katastrophenschutz der sogenannte Strukturierungsauftrag zu. Das heißt, das Innenministerium hat festzulegen, was man in welchem Fall wo an Personal und Einsatzmitteln benötigt. Dies sorgt neben den Alarm- und Einsatzplänen für einen strukturellen und auskömmlichen Katastrophenschutz im ganzen Land. Bemerkenswert ist, dass der Innenminister den im LBKG (§ 7) vorgesehen Landesbeirat für Katastrophenschutz aus Fachleuten seit 2012 nicht mehr einberufen hat. Ein grob fahrlässiges Unterlassen, das nach den Flutkatastrophen in den Jahren 2016 an der Ahr und 2018 in der Eifel zu einem „billigend in Kauf nehmen“ wurde und damit Vorsatz bedeutet.

Zweitens: Die Flut
Die Warnungen lagen vor. Im Eifelkreis rief man montags – also zwei Tage vor der Flut – die Technische Einsatzleitung für Mittwoch in das Katastrophenschutzzentrum ein, um vormittags die Systeme hochzufahren. Beim Hochwasser drei Jahre zuvor überflutete Campingplätze wurden dienstags informiert. Der arbeitsunfähig geschriebene BKI des Eifelkreises rief seinen Dienstherrn an und bat, ob der sich abzeichnenden Katastrophe, sich in den Dienst begeben zu dürfen. In Mainz beruft die Regierung keinen Krisenstab ein, auch nicht als der Innenminister mit dem ADD Präsidenten telefoniert, der nicht erkennt, dass ihm nach dem Gesetz jetzt die Einsatzleitung zuwächst. Dabei muss man wissen, dass der Krisenstab des Landes in den Jahren 2011-2019 fünfzehn Mal ohne konkrete Einsatzlage getagt hat. Mit Beginn der Coronakrise tagte er mehrmals wöchentlich, d.h. bis zur Flutkatastrophe über 100 Mal. Warum am Tag der Flut niemand auf die Idee kam, den Krisenstab der Landesregierung zu aktivieren, bleibt schleierhaft.

Es ergibt sich von Ahrweiler über Trier bis Mainz, vom Landratsamt über ADD, vom Umweltministerium über das Innenministerium bis zur Ministerpräsidentin ein Bild der Verantwortungslosigkeit: Rheinland-Pfalz ging unter und die Regierung ging schlafen.

Drittens: Nach der Flut
Ich will jetzt nicht noch auf die Arbeit des Krisenstabes der ADD nach der Flut eingehen, dazu ist genug gesagt. Was schwerer wiegt als die Fehler, die begangen wurden, ist die Hybris, mit der allen Feststellungen des Versagens begegnet wird. Ich bin kein Moralist. Wenn ich von Hybris spreche, dann weil ich sie kenne. Je länger man an der Macht ist, desto größer wird die Gefahr, dass die Hybris Besitz von dir ergreift. Ich habe das auch erfahren. Und diese Hybris sehe ich bei der Frage der Übernahme von Verantwortung, ob Minister, Staatssekretär, ADD-Präsident oder Landrat. Und so stürzten letztendlich die ehemalige Umweltministerin Spiegel über die Lüge an nicht teilgenommenen Kabinettssitzungen und der Innenminister über seine Erklärung, er sehe auf den Fotos keine Flutkatastrophe. Aber niemand hat bisher Verantwortung für die Fehler im Vorfeld, während und nach der Flut übernommen.

Dies ist das eigentliche Versagen und wiederholt das Bild der Verantwortungslosigkeit. Und ein solches Bekenntnis wird in der Bevölkerung noch nicht einmal mit der Forderung nach einem Rücktritt verbunden. Sehr geehrte Frau Dreyer, die Menschen erwarten eine Entschuldigung der Ministerpräsidentin für die Fehler, die vor, während und nach der Flut gemacht wurden. Es geht hier nicht um Rücktritt, sondern um den Mut, sich zu entschuldigen. Zögern Sie nicht mehr lange, sonst zerstören Sie mehr als kaputt ging!

Es gilt das gesprochene Wort.

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