„Du hast die Einsatzleitung dort, wo Du sollst, nicht wo Du willst.“

Stephan Wefelscheid, Obmann der FREIEN WÄHLER Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, zieht zur Vernehmung des Sachverständigen Gräff ein klares Fazit:

„Mich vermochten die Rechtsausführungen des Sachverständigen Gerd Gräff, leitender Ministerialrat a.D. des Landesministeriums des Inneren und Sport, nicht zu überzeugen. Wenn dieser darauf verweist, dass bei verfassungsrechtlicher Auslegung § 24 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 6 Nr. 1 Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes (LBKG) nur Anwendung findet, soweit bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) entsprechende Alarm- und Einsatzpläne vorlägen und die Übernahme der Einsatzleitung zudem im öffentlichen Interesse sei, findet sich für diese Auslegung kein Anknüpfungspunkt im Wortlaut. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) findet die Auslegung von gesetzlichen Regelungen nämlich ihre klaren Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde.

Das Gesetz ist für mich im Wortlaut eindeutig. Danach hat die Präsidentin oder der Präsident der ADD die Einsatzleitung bei Gefahren im Sinne des § 6 Nr.1 b LBKG, also für Ereignisse, von denen Gefahren ausgehen können, die mehrere Landkreise oder kreisfreien Städte betreffen und zentrale Abwehrmaßnahmen erfordern, zu übernehmen. Da steht nichts vom „öffentlichen Interesse“ oder davon, dass „Alarm- und Einsatzpläne“ vorliegen müssen. Nach meiner Rechtseinschätzung fehlt daher für diese Auslegung des Sachverständigen Gräff der tatsächliche Anknüpfungspunkt im Gesetz.

Im Übrigen würde diese Auslegung auch deswegen keinen Sinn ergeben, weil bei dieser engen Betrachtung die ADD nämlich immer dann keine Einsatzleitung innehätte, wenn diese keine Alarm- und Einsatzpläne erstellt hätte. Die Bewältigung einer Katastrophenlage kann aber nicht davon abhängen, ob Alarm- und Einsatzpläne bestehen.

Im Zivilrecht gibt’s den Grundsatz: Du haftest da, wo du sollst, nicht wo du willst. So ist es meines Erachtens auch hier. Du hast die Einsatzleitung dort, wo Du sollst, nicht wo Du willst.“

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