Helge Schwab begrüßt Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes / Noch Optimierungspotenzial vorhanden
MAINZ. Gemeinsam mit den Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP hat die FREIE WÄHLER-Fraktion in der heutigen Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes eingebracht. Dieser hat das Ziel, die Verteilung der durch den Bund zur Verfügung gestellten 96 Millionen Euro zur Unterstützung des Landes und der Kommunen bei der Fluchtaufnahme aus der Ukraine zu regeln.
Für den stellvertretenden Vorsitzenden der FREIE WÄHLER-Fraktion, Helge Schwab, , geht das Gesetz grundsätzlich in die richtige Richtung, auch wenn es hier und da noch kleine Kritikpunkte gebe. „Sehr wichtig ist die Formulierung im Gesetzentwurf, dass die Kreise ihre kreisangehörigen Gemeinden und Städte in angemessener Weise beteiligen müssen. Ungeachtet dessen, dass für die Verteilung der Bundesmittel nun mit diesem Landesgesetz eine Lösung gefunden werden soll, ist aus unserer Sicht eine Reform des Landesaufnahmegesetzes weiter unbedingt erforderlich“, verdeutlicht Schwab.
Wichtig sei dabei, so Schwab, dass die finanziellen Mittel richtig verteilt würden. Denn schon jetzt sei abzusehen, dass das Geld nicht ausreiche. „Dass das Land einen Eigenanteil einbehält, ist aus Sicht der Kommunen grundsätzlich nachvollziehbar. Es ist jedoch gleichzeitig davon auszugehen, dass durch den Verteilungsschlüssel nicht alle kommunalen Kosten abgedeckt werden können“, bilanziert Helge Schwab. Es sei deshalb umso wichtiger, dass die Mittel nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt würden, sondern das Geld auch da ankomme, wo es tatsächlich gebraucht würde.