24. Plenarsitzung – Helge Schwab zu “Änderung des Landesaufnahmegesetzes” (Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FREIE WÄHLER)

Aufgrund meiner Verwurzelung in den Kommunen ist es mir wichtig, dass sich die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion den vorstehenden Aufgaben immer mit Blick aus und für die Kommunen annähert. Nach unseren Informationen wurden die kommunalen Spitzenverbände bereits im Vorfeld zu diesem Gesetzesentwurf mitgenommen. So haben laut unseren Informationen Ministerpräsidentin Dreyer, Ministerin Ahnen und Ministerin Binz den Verteilmechanismus bzw. das Gesetzesvorhaben auf der Ebene der kommunalen Spitzenverbände thematisiert und gemeinsam tragbare Lösungen gesucht.

Seitens des GStB wurde es grundsätzlich positiv bewertet, dass die Mittel des Bundes nicht nach den einzelnen Sparten („KdU-Pauschale“, „Überbrückungsgelder“ und „übrige Kosten“ z.B. für Kinderbetreuung, Beschulung, Gesundheits- und Pflegekosten), sondern pauschal in einem Topf zusammengefasst wurden. Danach sieht die Landesregierung mit diesem Landesgesetz sodann eine Aufteilung 2/3 und 1/3 vor. Dass das Land einen Eigenanteil einbehält, ist aus Sicht der Kommunen grundsätzlich nachvollziehbar. Es ist jedoch gleichzeitig davon auszugehen, dass die 2/3 nicht alle kommunalen Kosten abdecken werden können. Hier wird es auch auf die konkrete Ausgestaltung in den Kreisen ankommen und darauf, wie viele Fälle mit exorbitanten Gesundheitskosten es vor Ort gibt. Gegebenenfalls muss hier auch mit gesonderten Maßnahmen nachgesteuert werden.

Da die Masse der Menschen aus der Ukraine derzeit unmittelbar über Helferbusse, Familienbekanntschaften etc. in das Land kommt, sind wir uns wahrscheinlich einig, dass es sachgerecht ist, die Verteilung nicht wie sonst, nach dem Landesaufnahmegesetz üblich, nach Einwohnerschlüssel der Landkreise und kreisfreien Städte vorzunehmen, sondern nach den Köpfen der tatsächlich in den Kreisen und kreisfreien Städten zu den Stichtagen im Ausländerzentralregister ggf. mit Fiktionsbescheinigung erfassten Personen vorzunehmen. Zum Zeitpunkt der Vorbereitung dieses Gesetzes, als es um die Verteilung der Bundesmittel ging, war die Erkenntnislage so, dass sich die Masse der Personen registrieren lassen will, da dieses die Voraussetzung ist, um an finanzielle Unterstützung zu gelangen. Der Umtausch der ukrainischen Landeswährung in Euro war bis Ende Mai 2022 nicht möglich. Daher wurde davon ausgegangen, dass sich gerade deshalb ein großer Teil der geflohenen Personen registrieren lässt. Ob sich durch die Umtauschmöglichkeit nun etwas ändern wird, bleibt abzuwarten.

Die besondere Berücksichtigung des Ahrtals mit § 6 Absatz 2 und 3 entspricht ebenfalls der Lebenswirklichkeit und lässt dem zuständigen Ministerium den notwendigen Handlungsspielraum. Sehr wichtig ist die Formulierung im Gesetzesentwurf, dass die Kreise ihre kreisangehörigen Gemeinden und Städte in angemessener Weise beteiligen müssen. Ungeachtet dessen, dass für die Verteilung der Bundesmittel nun mit diesem Landesgesetz eine Lösung gefunden werden soll, ist aus unserer Sicht eine Reform des LAufnG weiter unbedingt erforderlich.

Denn ohne die zusätzlichen Bundesmittel hätten die Kommunen die Flüchtenden aus der Ukraine aus der jährlichen 35 Mio. Euro-Pauschale mitfinanzieren müssen. Das System des LAufnG ist aus Sicht der Kommunalen Spitzenverbände insgesamt nicht auskömmlich. Neben dem Landesaufnahmegesetz brauchen wir aber auch eine Lösung bezüglich der Unterbringung der Kinder. Etwa 40 % der Geflüchteten sind Kinder im Alter von 0 -18 Jahren. Also entsprechend mehr Kinder im Kita-Alter als in 2015/2016. Das können die ehrenamtlich geführten Kommunen mit einer Spitzabrechnung kaum stemmen, da die Standards so hoch sind und sowohl in den Verbandsgemeindeverwaltungen, als auch in den Kindertagesstätten selbst das Personal fehlt. Eine Flexibilisierung der Standards kann nicht allein über ministerielle Rundschreiben oder VVs erfolgen. Vielmehr ist hier die Änderung des KitaG erforderlich. In der Sache darf es aber nicht zu einer Bevorzugung ukrainischer Kinder kommen. Hier sind allgemeine Flexibilisierungen erforderlich.

In Bezug auf diesen nun vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir die Regelungsbedürfnisse der aufgeworfenen Problemstellungen als erfüllt, weswegen wir diesen auch mit in die heutige Sitzung einbringen. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion stimmt diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zu.

Es gilt das gesprochene Wort.

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