24. Plenarsitzung – Joachim Streit zu “Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021” (Gesetzentwurf der Landesregierung)

Nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Ratifikationsverfahren in allen Bundesländern ist der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 zum 1. Juli 2021 umgesetzt worden. Nun ist es an uns, dieser Änderung formell die Zustimmung zu erteilen, damit der Vertrag auch zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.

Eine wesentliche Änderung durch diesen Staatsvertrag war die Ausweitung des Sperrsystems zu einem länderübergreifenden anbieter- und spielformübergreifenden Spielersperrsystem, welches grundsätzlich alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen zu nutzen haben. Damit erfolgte erstmals bundesweit eine Einbeziehung des stationär angebotenen gewerblichen Automatenspiels in Spielhallen und Gaststätten, die Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen, in das anbieter- und spielformübergreifende Spielersperrsystem. Mit der Übertragung der bereits vorhandenen Datensätze aus schon bestehenden landeseigenen Sperrdateien (etwa für Spielhallen) in das neue zentrale Spielersperrsystem werden die Weichen gestellt, spielsuchtgefährdete und spielsüchtige Personen vor den übermäßigen Gefahren durch Glücksspiel zu schützen.

Mit der Übertragung der Zuständigkeit durch eine punktuelle Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 erfolgt eine dauerhafte Übertragung der zentralen Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdatei einschließlich der Zuständigkeit für den Anschluss aller nach dem GlüStV 2021 hierzu verpflichteten Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele an das anbieter- und spielformübergreifende Sperrsystem auf das Land Hessen, das auf das vorhandene Sperrsystem OASIS und sein hierzu entwickeltes Fachwissen aufbauen und beides entsprechend den Erfordernissen an ein zentrales System kontinuierlich weiterentwickeln kann. Im Rahmen der dauerhaften Zuweisung der Aufgabe an das Land Hessen wird zugleich der Umfang der Aufgabenwahrnehmung und die Finanzierung klargestellt. Das Land Hessen übernimmt sämtliche mit dem Betrieb der Sperrdatei und dem informationstechnischen Anschluss an die Datei verbundenen verwaltungsadministrativen Aufgaben, auch das Erstellen von Gebührenbescheiden.

Dies entspricht dem Gebot der Verwaltungsvereinfachung, die die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Wir stimmen diesem Gesetzesvorhaben deshalb gerne zu.

Es gilt das gesprochene Wort.

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