Die Erhöhung ist ein falsches Signal – Finger weg von den Nivellierungssätzen!

MAINZ. Die Landesregierung plant eine Erhöhung der Nivellierungsätze. Nach den Nivellierungssätzen werden Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen zu Lasten der Gemeinden berechnet. Vor allem Gemeinden, die unter den Nivellierungssätzen liegen, werden damit höher veranlagt als sie tatsächlich von ihren Bürgern an Steuern einnehmen.

Die geplanten Sätze:

Grundsteuer A = 345 v. H. (bisher 300 v. H.)
Grundsteuer B = 465 v. H. (bisher 365 v. H.)
Gewerbesteuer = 400 v. H. (abzügl. derzeit 35 v. H. GewSt Umlage – bisher 365 v. H.)

Für den Fraktionsvorsitzenden und Finanzpolitischen Sprecher der FREIEN WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz, Joachim Streit, kommt diese Erhöhung zur Unzeit: „Bis Ende des Jahres soll der neue kommunale Finanzausgleich stehen. Deshalb verbietet es sich jetzt, den Städten und Gemeinden mehr abzuverlangen. Es ist besser, den neuen kommunalen Finanzausgleich abzuwarten“, so Joachim Streit, der mahnend fragt: „Oder ist diese Erhöhung zu Lasten von Kommunen bei Grund- und Gewerbesteuer sogar gewollt, damit das Land weniger im kommunalen Finanzausgleich tun muss?“  Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2012 und 2020 die Verfassungswidrigkeit des kommunalen Finanzausgleichs festgestellt.

Joachim Streit, selbst langjähriger Bürgermeister und Landrat, abschießend: „Das Land macht sich hier einen schlanken Fuß. Letzten Endes hängt die Bewilligung von Zuschüssen des Landes davon ab, dass Gemeinden die Nivellierungssätze erheben. Das ist dann schon mehr als sanfter Druck. Das ist die Steuerpresse. Als Landkreis hatten wir die Umlagen seit dem Urteil zur Verfassungswidrigkeit des kommunalen Finanzausgleichs nicht mehr erhöht, da das Land erst einmal einen rechtmäßigen Finanzausgleich verabschieden soll. Die Ortsgemeinden sind am Ende ihrer Möglichkeiten. Höhere Nivellierungssätze helfen nicht, sie schaden nur.“

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