Altschuldenlösung ist ein Ausdruck der Generationengerechtigkeit“

Fraktionsvorsitzender Joachim Streit wertet die Verfassungsänderung als Erfolg der FREIEN WÄHLER zur Generationengerechtigkeit

MAINZ. Mit dem Erscheinen der FREIEN WÄHLER auf der landespolitischen Bühne ist der Druck zur Regelung der Altschulden zum Handlungserfordernis für die Finanzministerin Doris Ahnen geworden. Die Verfassungsänderung (Art. 117) hierzu wurde am heutigen Freitag vom Landtag Rheinland-Pfalz angenommen.

Dazu der Fraktionsvorsitzende Joachim Streit: „Die Altschuldenlösung ist ein Ausdruck der Generationengerechtigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Klima-Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 ein subjektives Recht der jüngeren Generation festgestellt, das über die Lasten des Klimawandels zu der sogenannten Intergenerationengerechtigkeit führt als Ausdruck der intertemporalen Freiheitssicherung. Die Entscheidung lässt einklagbare subjektiv-öffentliche Rechte auf Grundrechtsniveau entstehen, die auch die Bereiche der sozialen Sicherungssysteme oder der Staatsverschuldung umfassen. Diese Intergenerationengerechtigkeit muss auch für Menschen gelten, die in Kommunen leben, die selbst nicht die Leistungsfähigkeit besitzen, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse aus eigener Kraft für ihre Einwohner zu gewährleisten.“

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