„Das Land hat an erster Stelle einen Strukturierungsauftrag festzulegen, wie ein einheitlicher und wirkungsvoller Katastrophenschutz in den Landkreisen und Städten zu organisieren ist. Das heißt: Benötigt nicht jeder Landkreis ein eigenes Katastrophenschutzzentrum? Nach unserer kleinen Anfrage wissen wir, dass nur drei Landkreise ein solches vorhalten. Nach Auffassung der FREIEN WÄHLER sind solche Katastrophschutzzentren – wie es sie zum Beispiel im Eifelkreis gibt – erforderlich, um möglichst oft zu üben und damit besser vorbereitet zu sein. Dies kann aber nur das Land mit seinem Strukturierungsauftrag regeln.
Wir benötigen auch weitere Stufen, wenn zwei Bundesländer betroffen sind, so wie es bei der Ahr war, die Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durchfließt.
Das Land muss präventiv Hilfseinheiten in Bereitschaft setzen, wie zum Beispiel die Bundeswehr oder Hubschrauber der Bundespolizei. Ein Landrat kann das nicht.“