FREIE WÄHLER-Fraktion stellt Antrag auf „Allgemeine Entschädigungsregelung für von Einschränkungen betroffene Selbstständige im Pandemiefall / Joachim Streit: „Der Schaden, der in der Wirtschaft angerichtet wurde, ist enorm!“
MAINZ. Die FREIE WÄHLER-Fraktion hat in der 8. Plenarsitzung erneut ihre Solidarität mit den Selbstständigen bekundet und einen Antrag zur Schaffung einer „Allgemeinen Entschädigungsregelung für von Einschränkungen betroffene Selbstständige im Pandemiefall“ eingebracht. Fraktionsvorsitzender Joachim Streit skizzierte in seiner Rede, warum es für die Selbstständigen in Rheinland-Pfalz dringend eine solche Regelung brauche. Jedoch wurde dieser Antrag durch SPD, GRÜNE, FDP und AfD abgelehnt.
In seiner Rede zum Antrag der FREIE WÄHLER-Fraktion erinnerte sich der Fraktionsvorsitzende Joachim Streit an den ersten Lockdown im Jahr 2020: „Da spürte ich die Existenzangst der Unternehmer als die Geschäfte geschlossen wurden, um Infektionsketten zu unterbrechen“, so Streit.
Weil viele Geschäftsleute, Künstler, Landwirte, und Schausteller auf ihn zugekommen seien, habe er bereits am 4. Juli 2020 eine Petition gestartet, um von Corona betroffene Selbstständige durch ein Entschädigungsgesetz zu ihrem Recht zu helfen. Denn der Fraktionsvorsitzende ist sich sicher: „Es hätte in Rheinland-Pfalz, in Deutschland früher und mehr getestet werden müssen. Und es hätten mit Masken viele Geschäfte früher öffnen bzw. gar nicht schließen dürfen. Und ich sage das auch im Hinblick auf den Herbst, Geschäfte dürfen nicht mehr geschlossen werden! Der Schaden, der hier in der Wirtschaft angerichtet wurde, ist enorm.“
Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen hätten zwar gute Ansätze gebracht. „Aber sie waren zu bürokratisch und haben nicht alle erreicht“, kritisierte Streit. Die unterschiedliche Absenkung der Mehrwertsteuersätze habe zu höheren Umstellungskosten geführt als sie wirklich genutzt hat. Und die Aussetzung der Insolvenzpflicht werde erst in der Zukunft zeigen, wer wirklich überlebe. Dann benötigten die Selbstständigen Steuerberater, um Hilfen zu beantragen.
Außerdem fühlten sich die Landwirte und Winzer in der Pandemie benachteiligt: „Für die leere Ferienwohnung oder den Rückgang beim Gemüseverkauf durch geschlossene Kantinen gab es oft keine Hilfen, da in den Mischbetrieben keine wirtschaftlich getrennten Betriebseinheiten gegeben sind – anders als bei vielen juristischen Personen“, so Streits Kritik.
Das große Dilemma liege an zwei Dingen: Dem § 56 des Infektionsschutzgesetzes, der eine Regelungslücke enthalte, und der fehlenden Einsicht und dem fehlenden Willen der Politik. Zum Infektionsschutzgesetz sagte Streit: „Entschädigung erhält nach dem Infektionsschutzgesetz der Betrieb, der vom Gesundheitsamt wegen eines Infektionsgeschehens im Betrieb geschlossen wird. Grund: Niemand soll sich dort infizieren. Schließt aber der Staat – wie durch die Coronabekämpfungsverordnung geschehen – den Betrieb, so wird dasselbe Ziel verfolgt: Niemand soll sich dort infizieren. Doch dafür gibt es dank einer Regelungslücke keine Entschädigung.“
Die Schließung von Geschäften durch die Coronabekämpfungsverordnung sei ein Eingriff des Staates in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. „Betriebe, die schließen, damit Infektionsketten unterbrochen werden, erbringen eine Leistung für uns alle, damit wir nicht krank werden“ sagte Streit deutlich. „Sie erbringen ein Sonderopfer. Denn während der Baumarkt Fahrräder und Blumen verkaufen konnte, waren der Fahrradhändler und der Blumenshop geschlossen. Discounter verkauften Kleidung, Modehäuser wurden geschlossen.“
Hier habe sicherlich auch die Einsicht gefehlt, mit Masken und Hygienekonzepten die Läden offen zu halten – hier habe auch der Wille gefehlt, das Infektionsschutzgesetz analog anzuwenden oder die Regelungslücke zu schließen.
Jetzt gelte es dafür zu sorgen, dass die Selbstständigen und Soloselbständigen wieder auf die Beine kommen. Dieses Ziel sei deshalb so bedeutsam, weil der Zusammenhalt unserer Gesellschaft damit verbunden sei. „Deshalb müssen wir Gerechtigkeit herstellen. Denn die nächste Pandemie kann kommen, auch jenseits von Corona, ein anderer Virus, ein neues Virus, ein Bakterium“, mahnte der Fraktionsvorsitzende.
Die FREIEN WÄHLER bedauern die Ablehnung durch die Fraktionen von SPD, GRÜNE, FDP und AfD!
Wenn wieder Geschäfte aufgrund des Infektionsschutzgesetzes geschlossen werden, sollte man sie auch gleichbehandeln. „Die Geschäftsinhaber, die krank sind, und die, die trotz Gesundheit schließen müssen. Denn das Ziel ist immer dasselbe, Infektionsketten zu unterbrechen“, präzisierte Streit.