Gesetzentwurf der Landesregierung
Die Digitalisierung in der Justiz schreitet in den letzten Jahren stetig voran. Aktenvorgänge bei der Gesetzgebung werden mehr und mehr digital. In der logischen Folge und um einen Medienbruch zu vermeiden, soll nun auch die Verkündung in elektronischer Form ermöglicht werden. Wir haben uns hier bereits im Rahmen der ersten Beratung zu dieser Verfassungsänderung zu Artikel 113 der Landesverfassung intensiv mit dem Nutzen dieser beabsichtigten Änderungen beschäftigt.
Auch die Ausschussberatungen und die heutigen Wortbeiträge haben gezeigt, dass Rheinland-Pfalz hier diesen sinnvollen Schritt gehen sollte, wie ihn bereits der Bund und andere Bundesländer vor uns gegangen sind, um eine rechtssichere und moderne Lösung zu finden.
Daher stimmen die FREIEN WÄHLER diesem Gesetzentwurf zu.
Es gilt das gesprochene Wort.