Gesetzentwurf der Landesregierung
Bereits in der ersten Beratung habe ich die Bedeutung dieses Staatsvertrages betont. Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen mit großen Schritten voran. Es ist wichtig, dass auch wir als Gesetzgeber mit der Zeit gehen und die Weichen für eine zukunftsfähige, vernetzte und bürgernahe Verwaltung stellen.
Der vorliegende Änderungsantrag bringt notwendige Anpassungen mit sich, die nachvollziehbar sind und zu einer realistischen und effizienten Finanzplanung beitragen. Doch wie bereits angesprochen, stehen wir weiterhin vor signifikanten Herausforderungen. Die Digitalisierung des Elterngeldantrags zeigt, wie weit wir noch entfernt sind von vollständig digitalisierten Prozessen. Es reicht nicht, dass Formulare nur digital ausgefüllt werden können, wenn diese am Ende doch ausgedruckt werden müssen.
Dies verdeutlicht die Diskrepanz zwischen Zielsetzung und Umsetzung. Die Länder Bremen/Bremerhaven, Sachsen-Anhalt und Berlin, wo die SPD regiert, machen vor, wie es geht, und ermöglichen den Online-Antrag. Es ist beschämend, dass die SPD in Rheinland-Pfalz versagt und wir hier im digitalen Mittelalter feststecken.
Zudem kritisieren wir, dass die aktuellen Finanzierungsmodelle nicht flexibel genug sind, um effektiv auf die sich schnell ändernden Anforderungen zu reagieren. Die Deckelung auf 15 Prozent der Mittel für kurzfristige digitale Lösungen erscheint in Anbetracht der realen Herausforderungen zu starr. Auch die Einbindung der Kommunen bleibt unzureichend. Denn dort findet die Verwaltungsdigitalisierung statt, und die Städte und Gemeinden kennen die Bedarfe der Bürger am besten.
Die Beteiligung von drei kommunalen Vertretern im IT-Planungsrat ist zwar ein Anfang, greift aber noch zu kurz. Bereits in der ersten Beratung habe ich kritisch angemerkt, dass der Staatsvertrag insgesamt eine Verbesserung darstellt und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung voranbringt.
Wir FREIE WÄHLER werden dem Gesetzesvorhaben daher zustimmen.
Es gilt das gesprochene Wort.