Die Ofen- und Luftheizungsbauer-Innung der Pfalz sieht Nachbesserungsbedarf bei der Verordnung über die Ableitbedingungen bei kleinen und mittleren Feuerungsanlagen, die vom Bundesrat noch im September verabschiedet werden soll. Dadurch sollen neu zu errichtende Feuerungsanlagen in Bestandsgebäuden künftig so behandelt werden wie Feuerungsanlagen in Neubauten. Das bedeutet, dass diese Anlagen mit einem firstnahen Abgasrohr ausgestattet werden sollen. Falls dies nicht möglich ist, muss ein längeres Rohr eingebaut werden. Lediglich bei Vorliegen einer nicht genauer definierten „Unverhältnismäßigkeit“ sollen Neuerrichtungen in Bestandsgebäuden nach der heute geltenden Rechtslage behandelt werden.
Eine solche Unverhältnismäßigkeit ist nach Ansicht der Innung allerdings immer dann zwingend gegeben, wenn ein sogenannter Staubabscheider in die Abgasanlage eingebaut wird. Deshalb fordert die Innung in der Verordnung zu ergänzen, bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem Inkrafttreten der Verordnung errichtet wurde oder für das vor dem Inkrafttreten der Verordnung eine Baugenehmigung erteilt worden ist, die heute gültige Rechtslage anzuwenden. Zumindest dann, wenn die Anforderungen im Einzelfall unverhältnismäßig sind – zum Beispiel, wenn die zu errichtende Anlage eine Einrichtung zur Reduzierung der Staubemission nach dem Stand der Technik enthält. So würde also ein kürzeres Abgasrohr mit Staubabscheider die Installation eines firstnahen beziehungsweise längeren Rohres überflüssig machen.
Die Fraktion der FREIEN WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz unterstützt die Ofen- und Luftheizungsbauer-Innung der Pfalz bei ihrer Forderung. „Durch die von der Innung geforderte Ergänzung könnte die Energiewende schneller umgesetzt werden und den Hausbesitzern würden beim Einbau einer neuen Feuerungsanlage keine unnötigen Steine in den Weg gelegt“, ist sich Fraktionsvorsitzender Joachim Streit sicher. Außerdem bringe eine Kombination aus Wärmepumpe und Festbrennstoff-Feuerstätte für Holz weitere Vorteile. So könnten die Stromnetze in Spitzenzeiten entlastet werden und es entstünden geringere Investitionskosten und niedrigere Lärmemissionen durch kleinere Wärmepumpen-Leistung. Nicht zuletzt könne in besonders kalten Phasen auch der noch herrschende Mangel an Strom aus erneuerbaren Energien durch einen CO2-neutralen Brennstoff ausgeglichen werden.