Entschließungsantrag der FREIE WÄHLER-Fraktion
Polizisten müssen von Berufs wegen Entbehrungen ertragen. Unregelmäßige Arbeitszeiten und Schichtdienste lassen sich mit einem planbaren Familienleben in vielen Fällen nicht vereinbaren. Manche Szene, die sich während des Diensts abspielt, begleitet die Beamten dauerhaft. Der physische Anspruch an die Polizisten hinterlässt körperliche Spuren, die durch Situationen entstanden sind, denen wir uns aufgrund deren Einsatz für unsere Sicherheit nicht stellen müssen. Das alles bezahlen Polizisten letztlich mit einer im Vergleich zu sonstigen Verwaltungsbeamten verkürzten Lebenszeit von fünf Jahren.
Diese Entbehrungen nehmen Polizeibeamte bewusst in Kauf, um einer Tätigkeit nachzugehen, die elementar für die Aufrechterhaltung eines jeden Rechtsstaates ist. Dass sie allerdings auf eine angemessene Verpflegung während fordernden Einsätzen verzichten sollen, sehen sie nicht ein – und meine Fraktion kann das ebenfalls nicht nachvollziehen. Unser Entschließungsantrag greift ein Problem auf, das erneut die Ungleichbehandlung zwischen Bundespolizisten und Polizisten des Landes Rheinland-Pfalz verdeutlicht.
Es ist schon nicht vermittelbar, warum die Polizeizulage unserer Landesbeamten spürbar unter der der Bundespolizisten liegt und noch dazu nicht ruhegehaltsfähig ist. Wenn die unterschiedlichen Dienstherren bei gemeinsamen Einsätzen aber allein anhand des Inhalts der Verpflegungsbeutel zu erkennen sind, dann ist das ein untragbarer Zustand für alle Beteiligten – mit Ausnahme der Landesregierung. Doch genau das ist der Fall – und wirft man einen Blick auf die Zahlen, ist auch klar, warum das so ist.
Der Tageshöchstsatz der Bundespolizei beträgt 21,41 Euro während er sich bei rheinland-pfälzischen Landespolizisten auf gerade einmal 11,73 Euro beläuft. Von einer Erschwerniszulage, wie sie die Bundespolizei bei kräftezehrenden Einsätzen in schwerer Montur vorsieht, kann in Rheinland-Pfalz ebenfalls keine Rede sein. Dabei sollten wir nicht vergessen, dass unsere Landespolizisten auf das angewiesen sind, was ihnen als Verpflegung mitgegeben wird. Denn natürlich können sie während einer Demo nicht wie unsereins kurz zum Bäcker laufen, um das zu kompensieren, was Ihnen die Landesregierung durch mangelnde Fürsorge verwehrt hat.
Es kann nicht sein – und genau das wurde uns berichtet -, dass unseren Polizisten bei Einsätzen der Magen knurrt und unterdessen der Bundespolizist die Entscheidung zwischen Salat, Frikadelle oder Käsebrötchen zu fällen hat. Damit muss Schluss sein. Und deswegen fordern wir FREIE WÄHLER eine spürbare Anhebung des Tageshöchstsatzes auf 17 Euro und des Erfrischungszuschusses, durch den die Anzahl der Getränke aufgestockt werden kann, um mindestens 2 Euro.
Nach unseren Informationen werden die Mittel für Einsatzverpflegung im Einzelplan 3 unter Kapitel 03 24 und Titel 514 02 „Beköstigung“ bereitgestellt. Dieser Posten beläuft sich auf 300.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024. Wir sprechen also selbst nach einer Aufstockung, die unseren Forderungen entspricht, immer noch über eine überschaubare Summe. Unsere Polizisten sind das allemal wert.
Insofern erwarten wir von der Landesregierung, dass die angesprochenen Anhebungen bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026 berücksichtigt werden. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER verdienen unsere Polizeibeamte eigentlich viel mehr. Zusätzliche Kollegen, sodass wir auf insgesamt 11.000 Vollzeitäquivalente kommen. Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale.
Und die Erhöhung der Polizeizulage auf das Niveau der Bundespolizisten sowie die Einführung deren Ruhegehaltsfähigkeit. Das gilt im Übrigen auch für die Feuerwehr- und Gitterzulage. Aber auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, „Ohne Mampf kein Kampf“, sollten wir uns in diesem Haus im Sinne der rheinland-pfälzischen Polizisten auch fraktionsübergreifend einigen können.
Es gilt das gesprochene Wort.