64. Plenarsitzung – Lisa-Marie Jeckel zum „Landesgesetz zu dem fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung

Video: Landtag RLP

Der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt, um die Medienordnung in Deutschland an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Zunächst einmal begrüßen wir ausdrücklich, dass mit diesem Staatsvertrag die notwendigen Anpassungen an den Digital Services Act der EU und das geplante Digitale-Dienste­ Gesetz des Bundes vorgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Landesmedienanstalten auch in Zukunft als zuständige Aufsichtsbehörden im Bereich des Jugendmedienschutzes fungieren können. Das schafft Klarheit bei den Zuständigkeiten und stärkt den Kinder- und Jugendschutz im Internet.

Die Klarstellung bei der Verpflichtung zur Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen unterstützen wir nachdrücklich. Dass die beiden reichweitenstärksten privaten Fernsehprogramme auch in Zukunft zur Ausstrahlung von Regionalfenstern verpflichtet bleiben, sichert ein Mindestmaß an regionaler Vielfalt im Privatfernsehen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Meinungsvielfalt und zur Abbildung regionaler Themen in den Medien.

Meine Damen und Herren, der digitale Wandel schreitet mit großer Geschwindigkeit voran und stellt die Medienregulierung vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass die Länder mit dem fünften Medienänderungsstaatsvertrag beherzt die Initiative ergreifen, um faire Wettbewerbsbedingungen und einen wirksamen Jugendschutz in der digitalen Welt zu gewährleisten.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch einige Worte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sagen: Wir FREIE WÄHLER erkennen den Wert des öffentlich­ rechtlichen Rundfunks in Deutschland an. Ein unabhängiger, faktenbasierter Journalismus ist unverzichtbar für das Funktionieren unserer Demokratie. Wir benötigen auch in Zukunft Qualitätsjournalismus, um Hassrede und Fakenews im Internet etwas entgegenzusetzen.

Allerdings müssen wir auch feststellen, dass beim öffentlich­ rechtlichen Rundfunk aktuell einiges im Argen liegt. Die jüngsten Vorkommnisse und Vorwürfe haben zu einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Eine grundlegende und nachhaltige Reform des öffentlich­ rechtlichen Rundfunks ist daher unverzichtbar. Wir brauchen einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der schlanker und effizienter organisiert ist und transparent arbeitet. Nur so kann er seiner wichtigen Aufgabe auch in Zukunft gerecht werden.

Es ist die verfassungsrechtliche Aufgabe des öffentlich­ rechtlichen Rundfunks, Angebote aus Bildung, Information, Beratung, Kultur und Unterhaltung zu schaffen und damit die gesellschaftliche Vielfalt in ihrer ganzen Breite abzubilden. Dafür muss er jedoch auch kritikfähig sein und die notwendigen Reformen angehen. Meine Damen und Herren, der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag ist in der vorliegenden Form ein Kompromiss, der viele wichtige Punkte adressiert. Er stellt die Weichen für eine zukunftsfähige Medienordnung in Deutschland und stärkt insbesondere den Jugendmedienschutz und die regionale Vielfalt, aber dennoch besteht auch weiterhin großer Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Es gilt das gesprochene Wort.

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