64. Plenarsitzung – Joachim Streit zum “Landesgesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz)

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion + Entschließungsantrag der FREIE WÄHLER-Fraktion

Video: Landtag RLP

Was im März galt, gilt für meine Fraktion natürlich auch heute noch: Die FREIEN WÄHLER fordern die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Wir haben im vergangenen Plenum einen eigenen Antrag zu diesem Sachverhalt gestellt und die Argumente ausgetauscht. Wenngleich ich das Festhalten der Landesregierung an den Straßenausbaubeiträgen nicht nachvollziehen kann, so erschließt sich mir nicht ganz, welchen Mehrwert uns die Diskussion zum vorliegenden Gesetzesentwurf jetzt noch bringen soll. Denn das Für und Wider haben wir bereits vor vier Wochen durchdekliniert und ich denke nicht, dass die Landesregierung ihre Meinung in der Zwischenzeit geändert hat. Aber sei’s drum.

Nachdem Nordrhein-Westfalen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft hat, ist Rheinland-Pfalz das letzte verbliebene Bundesland, das seine Kommunen zwingt, Bürger mit entsprechenden Abgaben zu belasten. Sechs Bundesländer überlassen es zumindest den Kommunen, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Mit anderen Worten: Die Landesregierung ist als Geisterfahrer unterwegs.

Die Beiträge verursachen erhebliche Verwaltungskosten und binden zudem Personal, das an anderer Stelle besser eingesetzt werden könnte. Sie sind nicht mehr zeitgemäß und außerdem ungerecht. Denn die wiederkehrenden Beiträge müssen auf alle Baumaßnahmen gezahlt werden, die in einer Abrechnungseinheit anfallen. Das kann aber mitunter dazu führen, dass Geld für Leistungen entrichtet werden muss, von denen der Beitragszahler überhaupt nicht profitiert. Deswegen müssten die Straßenausbaubeiträge endlich bzw. eigentlich abgeschafft werden.

Aber dieser Fall scheint mir in absehbarer Zukunft nicht einzutreten. Nachdem wir als Opposition die Krankheit also nicht heilen können, möchten wir zumindest einen Vorschlag einbringen, der die Symptome lindert. Mein Kollege Stephan Wefelscheid hat unlängst eine Kleine Anfrage zum Thema der steuerlichen Abschreibung von Straßenausbaubeiträgen gestellt.

Wenn viele rheinland-pfälzische Bürger in den kommenden Wochen an ihrer Einkommenssteuererklärung sitzen und sich fragen, welche Kosten Hauseigentümer nach § 35 a Einkommensteuergesetz (EStG) absetzen dürfen, lohnt sich ein Blick in diese Drucksache. Als absetzbar wurden – zumindest zeitweise – die Arbeitskosten erachtet, die in der Regel im Gebührenbescheid jedoch nicht gesondert ausgewiesen werden. Betroffenen blieb dann nur, einen spezifizierten Bescheid anzufordern bzw. eine Kostenschätzung vorzunehmen.

Auf die Frage, ob sich die Landesregierung für eine steuerrechtliche Vollabschreibung auf Bundesebene einsetzen wird, lautete die Antwort, dass eine Bundesratsinitiative nicht in Planung sei. Aber genau das wäre doch angesichts des offensichtlichen Alleingangs der Landesregierung im Bundesvergleich zumindest ein gewisses Entgegenkommen gegenüber den rheinland-pfälzischen Eigentümern. Warum selbst dieser Schritt verweigert wird, führt das Finanzministerium nicht weiter aus.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hält an den Straßenausbaubeiträgen fest – das ist ein Fehler.

Deswegen bleiben wir auch in diesem Antrag bei der Forderung nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, ergänzen diese aber um den von mir vorgeschlagenen Minimalkompromiss. Was ich jetzt schon sagen kann, ist, dass wir dem Gesetzesentwurf der AfD genauso wenig zustimmen wie ihrem zugrundeliegenden Entschließungsantrag,

Die rückwirkende Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stellt alle Beteiligten vor bürokratische Probleme. Deswegen haben wir auch vorgeschlagen, ein entsprechendes Kompensationsmodell in den Doppelhaushalt 25/26 zu überführen, sodass die Straßenausbaubeiträge ab 1. Januar 2025 abgeschafft werden können. Und ich sage auch das noch einmal: Das dadurch entstehende Defizit ist durch Landesmittel zu kompensieren. Ja, die Mittel aus der Haushaltssicherungsrücklage kann man nur einmal ausgeben. Aber sie ist mittlerweile auf 3,6 Mrd. Euro angeschwollen. Von den Ausgaberesten ganz zu schweigen.

Im Landeshaushalt müssen also Gelder frei sein, die man anderweitig einsetzen kann – auch dauerhaft.

Es gilt das gesprochene Wort.

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