64. Plenarsitzung – Lisa-Marie Jeckel zum “Landesgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages”

Gesetzentwurf der Landesregierung

Video: Landtag RLP

Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen mit großen Schritten voran. Umso wichtiger ist es, dass auch wir als Gesetzgeber mit der Zeit gehen und die Weichen für eine zukunftsfähige, vernetzte und bürgernahe Verwaltung stellen.

Der vorliegende Gesetzentwurf des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des IT-Staatsvertrags ist dafür ein wichtiger Meilenstein.Dieser Staatsvertrag soll die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik weiter stärken und an neue Herausforderungen anpassen.

Die Verwaltungsdigitalisierung wird zurecht als Daueraufgabe gesehen, die nur gemeinsam im föderalen Verbund erfolgreich gestaltet werden kann. Positiv ist, dass der IT-Planungsrat künftig eine noch zentralere Rolle einnehmen und weitere wichtige Aufgaben übernehmen soll. Dazu zählen die Koordinierung und Steuerung von IT­ Projekten, die Bereitstellung von kurzfristig einsetzbaren digitalen Lösungen sowie die Verantwortung für das föderale IT-Architekturmanagement. Dies kann die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranbringen.

Auch die Stärkung der FITKO (Föderalen IT-Kooperation) als Anstalt des öffentlichen Rechts zur Unterstützung des IT­ Planungsrats begrüßen wir. Durch die Überführung von Regelungen des Gründungsbeschlusses in die Satzung der FITKO wird ihre Rolle weiter gestärkt und verstetigt.

Doch, wie aus dem Sprechvermerk – Vorlage 18/5497 – zu unserem Berichtsantrag – Vorlage 18/5388 – Digitalisierung der Elterngeldbeantragung in Rheinland-Pfalz in der 25. Sitzung des Digitalausschusses am 7. März 2024 deutlich wird, stehen wir vor signifikanten Herausforderungen.

Diese reichen von der koordinierten Zusammenarbeit mit den Kommunen bis hin zur technischen Umsetzung in den Fachverfahren. Ein Beispiel, das diese Herausforderungen verdeutlicht, ist die Digitalisierung des Elterngeldantrags.

Trotz vollmundiger Versprechen zeigt die Realität, dass wir weit davon entfernt sind, diesen Prozess für unsere Bürger vollständig zu digitalisieren. Dies illustriert nicht nur die Diskrepanz zwischen Zielsetzung und Umsetzung, sondern unterstreicht auch die Notwendigkeit einer transparenten und realistischen Planung.

Dies führt uns zu einer weiteren wesentlichen Herausforderung: den Finanzierungsregelungen.

Kritisch sehen wir, dass trotz der offensichtlichen Notwendigkeit, unsere digitalen Dienstleistungen zu verbessern und zu erweitern, die aktuellen Finanzierungsmodelle nicht ausreichend flexibel sind, um effektiv auf die sich schnell ändernden Anforderungen der digitalen Landschaft zu reagieren.

Die Deckelung auf 15 Prozent der Mittel für kurzfristige digitale Lösungen mag ein wohlmeinender Ansatz sein, doch erscheint sie in Anbetracht der realen Herausforderungen, wie am Beispiel des Elterngeldantrags deutlich wird, starr. Mehr Flexibilität wäre nicht nur wünschenswert, sondern essentiell, um schnell und wirksam auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen reagieren zu können. Zudem halten wir eine noch stärkere Einbindung der Kommunen für erforderlich. Denn dort findet die Verwaltungsdigitalisierung in der Praxis statt, und die Städte und Gemeinden kennen die Bedarfe der Bürger am besten. Die Beteiligung von drei kommunalen Vertretern im IT­ Planungsrat ist zwar ein Anfang, greift aber noch zu kurz.

Insgesamt stellt der Staatsvertrag aber eine Verbesserung dar und bringt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung voran.

Es gilt das gesprochene Wort.

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