Werden Landwirte und Winzer schon wieder benachteiligt?

FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion kritisiert geplante Novelle des Wasserentnahmegesetzes

MAINZ. „Warum werden Landwirte und Winzer schon wieder in die Pflicht genommen?“ Das fragt Helge Schwab vor dem Hintergrund der geplanten Änderung des Wasserentnahmegesetzes. Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion kritisiert, dass die Landesregierung mit zweierlei Maß misst und die Hauptverursacher von Wassermangel und -verschmutzung außen vor lässt.

Die Gesetzesnovelle soll bereits vom 1. Januar 2024 an greifen. Als Motiv wird eine Verbesserung des Grundwasserschutzes genannt. Auch wenn Freimengen von 10.000 beziehungsweise 20.000 Kubikmetern vorgesehen sind, sieht Helge Schwab auch auf kleinere landwirtschaftliche Betriebe erhebliche Mehrbelastungen zukommen. „Dabei verbrauchen Landwirte und Winzer das Grundwasser nicht. Das ist ein wichtiger Unterschied, kehrt das Wasser doch unverschmutzt in den Wasserkreislauf zurück“, erklärt Helge Schwab. Er verweist auch darauf, dass nur sieben Prozent des Wasserdargebots im Bereich Landwirtschaft und Weinbau genutzt werden.

Neben dem Kostenaspekt befürchtet die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, dass ein weiteres bürokratisches Ungetüm geschaffen wird, da der Abrechnungsaufwand für die Betriebe erheblich sein werde. Aus Sicht von Helge Schwab ist der Ansatz des Landes, mithilfe der Novelle jährlich Mehreinnahmen von 400.000 bis 800.000 Euro zur Finanzierung von Projekten im Bereich des Gewässerschutzes zu erzielen, sehr optimistisch berechnet. „Ich bin überzeugt, dass der Aufwand am Ende größer ist als der Nutzen“, kommentiert der Landwirtschaftsexperte der FREIEN WÄHLER. Er verweist exemplarisch auf zwei zusätzliche Stellen der Besoldungsgruppe A 10 und der Entgeltgruppe 10 TV-L.

Auch weist die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion darauf hin, dass Landwirte und Winzer bereits jetzt ihren Wasserverbrauch sorgfältig kalkulieren und sparsam wirtschaften – zumal das zur Verfügung stehende Wasser schon jetzt kontingentiert ist. Helge Schwab verweist auf Berechnungen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau. Demnach kostet das Fördern und Verteilen von Grundwasser die Betriebe bereits jetzt etwa 60 bis 70 Cent pro Kubikmeter. Geht das Gesetz durch, würden pro Kubikmeter noch einmal 6 Cent für Grundwasser und 2,4 Cent für Oberflächenwasser dazukommen.

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