49. Plenarsitzung – Joachim Streit zum „Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)“ – mit Video

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Video: Landtag RLP

Ich bin dankbar für den heutigen Antrag, endlich die Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, damit die nachbestellten Bodycams bei der Polizei auch in Wirkung kommen. Nachdem die FREIEN WÄHLER durch mehrere kleine Anfragen herausgearbeitet haben, dass die meisten Bodycams der ersten Generation nicht mehr vorhanden bzw. funktionsfähig waren, kam dann im März diesen Jahres die Information aus dem Ministerium des Inneren und für Sport, das mit den neu beschafften Bodycams insgesamt 430 Geräte zur Verfügung stehen.

Unsere damalige Forderung nach einer flächendeckenden Ausstattung wurde leider nicht umgesetzt. Dazu hätte man 550 Bodycams einkaufen müssen. Doch nun zum eigentlichen Antrag mit der Änderung bzw. Ergänzung des § 31 des Polizei- und Ordnungsbehörden-gesetzes (POG): in einer Antwort auf meine kleine Anfrage (DR 18/5317) teilte Herr Staatsminister Ebling lapidar mit, aktuell sei keine Änderung im POG zum Einsatz der Bodycams vorgesehen.

Damit ist weiterhin ein Einsatz nur im öffentlich zugänglichen Raum zulässig, ein Einsatz im Wohnbereich ist aktuell damit nicht juristisch abgedeckt. Gerade der Einsatz beim Betreten der Wohnung kann oft das Aggressionspotential der Bewohner reduzieren, wenn sie in die Gefahr laufen, mit dem aufgezeichneten Beweismaterial in einem späteren Strafprozess konfrontiert zu werden.

Zusätzlich ist mit dem Einsatz von Bodycams im privaten Bereich auch eine Ausweitung des Schutzes der eingesetzten Beamten verbunden. Wie hat die Gewerkschaft der Polizei im Frühjahr geschrieben: „Die Technik hilft uns, das Recht hinkt hinterher.“ Die Bodycams der 2. Generation verfügen über einige Vielzahl an neuen Funktionen, welche jedoch aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage in § 31 POG deaktiviert bleiben müssen. Eine davon ist die automatische Aktivierung bei der Erkennung von Schussgeräuschen. Begründet wird dies mit der fehlenden Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen und öffentlich nicht zugänglichen Bereichen, da mit der automatischen Aktivierung nach der Schussabgabe nicht differenziert werden kann, ob sich die Bodycam in einer Wohnung oder einem öffentlich zugänglichen Bereich befindet oder nicht.

Dass die GdP seit 2017 dafür kämpft, dass die Bodycam nach langer Testphase in Wohnungen eingesetzt und die Pre-Recording-Funktion genutzt werden darf, zeigt einmal mehr, dass es an einem Umsetzungswillen im Innenministerium fehlt. Im Zukunftsvertrag der Ampelregierung heißt es hierzu: „Um die deeskalierende und schützende Wirkung von Körperkameras umfassend auszuschöpfen, werden wir unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rechtsprechung über den Einsatz auch in Wohnungen entscheiden.“ (S.155 Zukunftsvertrag 21-26)

Die Erfahrungen aus Baden-Württemberg, die bei der Anhörung 2020 über positive Rückmeldungen beim Einsatz der Bodycam in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen berichtet haben, sind leider bisher in Rheinland-Pfalz nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Zitat der Landeschefin der GdP, Sabrina Kunz: „Mit der Einführung der 2. Generation der Bodycam und nach 6 Jahren Erfahrung mit dem flächendeckenden Einsatz der Bodycam müssen die rechtlichen Hürden endlich den praktischen und Eigensicherungsnotwendigkeiten angepasst werden.“

Nach Jahren des Aussitzens muss es doch möglich sein, hier einen tragbaren Kompromiss zu erreichen. Das erwarten die rund zehntausend Polizistinnen und Polizisten von ihrem Arbeitgeber und demzufolge auch vom Gesetzgeber. Es fehlt also nach wie vor am politischen Gestaltungswillen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens unserer Polizeikräfte.

Insofern stimmen die FREIEN WÄHLER dem vorliegenden Antrag zu. Wir hätten uns natürlich sehr darüber gefreut, wenn der Innenminister zusammen mit der freudigen Botschaft der Neubeschaffung am 28.02.2023 auch gleich eine Änderung des § 31 POG mit angekündigt hätte.

Denn gestatten Sie mir die Frage: warum schaffe die ich die neueste Technik an, wenn ich sie nicht komplett einsetzen kann? Dazu bietet sich der Ampelkoalition heute die Möglichkeit, auch einmal einem Antrag der Opposition zuzustimmen. Springen Sie über ihren Schatten – wir sind gespannt.

Es gilt das gesprochene Wort.

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