Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Nachdem wir uns im März-Plenum intensiv über das Thema Solar ausgetauscht haben, überrascht uns der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf nicht. Doch während wir uns als FREIE WÄHLER dem von der Ampel eingebrachten Solarpaket in der Zielsetzung anschließen konnten, erteilen wir Ihrer Änderung des Landessolargesetzes eine klare Absage.
Im Grunde ist der Fall für meine Fraktion ähnlich gelagert wie bei dem noch schärferen Gesetzesentwurf der CDU, der ebenfalls Gegenstand der Plenartage im März war. Ihr Vorschlag, liebe Kollegen der Ampel, ist ob der aktuellen politischen Gemengelage allerdings deutlich irritierender. Dazu aber gleich mehr.
Zunächst kann ich für die FREIEN WÄHLER festhalten: Unsere Bürger und Kommunen brauchen keine Pflichten, sie brauchen Anreize. Ich darf an unseren Antrag erinnern, Kommunen jenseits der Haushaltslage zu ermöglichen, in PV zu investieren. Dieses in die Lage versetzen unterscheidet uns fundamental von Ihrer Zwangsbeglückung.
Aus Ihrem Gesetzesentwurf geht hervor, dass das Konnexitätsprinzip weder durch den entsprechenden administrativen Mehraufwand noch durch die entstehenden Investitionskosten ausgelöst wird. Die Wesentlichkeitsschwelle wird nach ihren Berechnungen wie so oft nicht erreicht. Obwohl – ich zitiere aus ihrem Entwurf: „Die PV-Ready-Pflicht kann einen Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Anwendung von Ausnahmen und Befreiungen nach sich ziehen. Zur Zahl der anzunehmenden Fälle liegt keine abschließende Einschätzung vor.“
Mit anderen Worten: Genau wissen wir es nicht, aber ist ja schon immer gut gegangen. Zugegeben, mit dem Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehen Sie dann einen Schritt zurück. Ich zitiere erneut: „Die zusätzlichen Kosten der Kommunen, die ihnen durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als untere Bauaufsichtsbehörde entstehen, sind aber aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020 im Rahmen der angemessenen Finanzausstattung nach Art. 49 Abs. 6 Verfassung Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen.“
Fakt ist aber, dass das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2024 wieder deutlich sinkt. Am Ende steht eine weitere Belastung für die Kommunen ohne Aussicht auf finanzielle Entlastung durch das Land. Es gibt aber noch einen weiteren Punkt, der mich an Ihrem Gesetzesentwurf stört.
Meine Damen und Herren der Ampel, wohlwollend nennen wir Ihr Vorhaben mutig ob des Gegenwindes der Ihnen Land auf Land ab durch das GEG entgegenbläst. Realistisch betrachtet untermauern Sie hiermit, dass sie weder willens noch fähig sind, die Zeichen der Zeit richtig zu deuten. Den Bürgern in Rheinland-Pfalz, den Bürgern in der Bundesrepublik reicht es nun mit den übergriffigen Vorschriften aus der rot-gelb-grünen Feder.
Ganz Deutschland hat die ständige Bevormundung und die Eingriffe ins Privateigentum satt. Es würde mich wundern, wenn sich Ihr Gesetzesentwurf in den kommenden Monaten noch wesentlich ändert. Vielleicht schaffen Sie es, den Beschluss mit dem des GEG zeitlich zu harmonisieren. Dann ist Ihr Gesetz die Kirsche auf der Sahne eines Eisbechers, den nie jemand bestellt hat.
Eines können wir jetzt schon festhalten: Für Kauf und Sanierung von Eigenheimen war 2024 ein schwarzes Jahr. Die konkreten Folgen werden wir zwar erst mittelfristig sehen, aber jetzt wurden die Weichen gestellt. Für die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion halte ich nachdrücklich fest: Jeder Privathaushalt und jede Kommune muss selbst entscheiden, ob ihre Gebäude PV-Ready sein sollen, ob eine Solaranlage montiert wird und ob man sich das Ganze überhaupt leisten kann.
Denn auch wenn sich eine PV-Anlage perspektivisch rentiert, entstehen zuerst Kosten.
Über derlei Gesetzesentwürfe können wir sprechen, sobald ausreichend dotierte Förderprograme für Privathaushalte vorliegen und der KFA endlich adäquat aufgestockt ist. Die vorgeschlagenen Änderungen am Landessolargesetz lehnen wir als FREIE WÄHLER in dieser Form ab. Und nur um sicherzugehen, dass es auch bei jedem angekommen ist: Das gilt auch für das GEG.
Es gilt das gesprochene Wort.