FREIE WÄHLER bringen Entschließungsantrag zur Lösung der Wolfsproblematik ins Plenum ein / FDP muss Farbe bekennen
MAINZ. „Wir werden nicht lockerlassen“, versprach der Vorsitzende der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, Joachim Streit, nach der dünnen und unbefriedigenden Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage, die er gemeinsam mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer Stephan Wefelscheid zu weiteren Auswirkungen der Ausbreitung des Wolfes in Rheinland-Pfalz gestellt hatte. Die FREIE WÄHLER-Fraktion hält Wort und legt nun mit einem Entschließungsantrag für die nächsten Plenarsitzungen (21. und 22. Juni) nach. In diesem wird die Landesregierung unter anderem aufgefordert, sich „im Sinne des Schutzes der Weidetiere und des Fortbestandes der Weidetierhaltung als kulturell und ökologisch besonders wertvolle Bewirtschaftungsform öffentlich und auch auf Bundesebene einzusetzen“.
In ihrer Kleinen Anfrage hatten die beiden FREIE WÄHLER-Abgeordneten wissen wollen, ob Regelungen nach bayerischem Vorbild – dort wird nun unter bestimmten Umständen die „,Vergrämung‘ oder Entnahme von Wölfen“ erlaubt – für Rheinland-Pfalz ebenfalls in Betracht gezogen werde. In ihrer enttäuschenden Antwort behauptet die Landesregierung unter anderem, ihre Strategie, „durch Präventionsmaßnahmen und Aufklärung den Umgang mit dem Wolf konfliktfrei zu gestalten“, habe sich bewährt – für Joachim Streit ist diese Einschätzung „ein Schlag ins Gesicht der Weidetierhalter“, die sich berechtigte Sorgen um ihre Tiere und damit auch um die eigene Existenz machen. „Auch, wenn die Lage noch nicht so dramatisch ist wie in anderen Ländern, die Entwicklung ist ohne ein konsequentes Bestandsmanagement klar abzusehen“, befindet Stephan Wefelscheid. Beide Parlamentarier sind sich einig: „Ohne ein konsequentes Bestandsmanagement wird die ökologische Weidetierhaltung dem Wolf früher oder später zum Opfer fallen.“
Dieses Versprechen löst die FREIE WÄHLER-Fraktion nun mit dem Entschließungsantrag ein. Denn darin wird die Landesregierung unter anderem aufgefordert, „die anzunehmende und aus anderen Bundesländern ableitbare Entwicklung des Wolfsbestandes und deren Folgen für die Weide-, Land-, Forst- und Jagdwirtschaft sowie weitere soziale, ökologische und kulturelle Folgen ernst zu nehmen und bei der künftigen Überarbeitung und Anwendung des Wolfsmanagements angemessen zu berücksichtigen“. Außerdem erneuert die FREIE WÄHLER-Fraktion ihre Forderung nach „Vereinfachungen für Maßnahmen zur Entnahme und Vergrämung von Wölfen nach Vorbild der Bayerischen Wolfsverordnung“. Diese definiert, ab wann ein Wolf ein Risiko für den Menschen bzw. die öffentliche Sicherheit darstellt oder die „Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden“ notwendig wird. In solchen Fällen ist es laut Verordnung erlaubt, „Wölfen nachzustellen, sie zu fangen, zu vergrämen oder mit einer geeigneten Schusswaffe zu töten, soweit es keine zumutbare Alternative gibt“. Nach Ansicht der FREIEN WÄHLER muss die Landesregierung zudem „langfristig auf ein Bestandsmanagement nach dem bewährten Vorbild von EU-Staaten wie beispielsweise Schweden oder Estland“ hinwirken. Dort ist der Bestand bereits seit Jahren stabil und wird auf einer festgelegten Anzahl an Exemplaren gehalten.
Bei diesem Entschließungsantrag muss auch die FDP-Fraktion als Teil der regierenden Ampel-Koalition Farbe bekennen. Denn unlängst wurde aus ihren Reihen das Vorgehen des Umweltministeriums in der Wolf-Thematik kritisiert und von Umweltministerin Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen) ein Umdenken gefordert. So wird der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Weber, in Medienberichten (Trierischer Volksfreund vom 26. Mai 2023; Rhein-Zeitung vom 27. Mai 2023) zitiert: Die Umweltministerin müsse bei dem Thema noch viel lernen. Rheinland-Pfalz sei kein Tierpark und man müsse sich Gedanken machen, wie man Wölfe entnehmen könne. Stephan Wefelscheid nimmt seinen Angeordneten-Kollegen beim Wort und blickt voraus: „Wenn der FDP der Schutz der Weidetiere und der Fortbestand der Tierhaltung in Rheinland-Pfalz wirklich so wichtig ist, wie es der Presse zu entnehmen war, dann kann sie unserem Antrag eigentlich nur zustimmen!“