43. Plenarsitzung – Helge Schwab zum “Landesgesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen”

Gesetzentwurf der Landesregierung

Bereits im Jahre 2007 haben die Bundesländer in der 80. Gesundheitsministerkonferenz den Beschluss zur Errichtung eines elektronischen Gesundheitsberufe-Registers zur Ausgabe von Heilberufs- und Berufsausweisen gefasst. In ihrer 82. Ministerkonferenz 2009 wurde dann Nordrhein-Westfalen durch Mehrheitsentscheidung als Sitzland für eine gemeinsame Ausgabestelle bestimmt. Unstrittig vor 14 Jahren eine gute Entscheidung. 2015 kam mit dem „E-Health-Gesetz“ die Sicherung der digitalen Kommunikation hinzu. Eine Beteiligung durch Länderrat und Fachbeirat wurde ebenso implementiert.

Der uns vorliegende Staatsvertrag schafft die rechtliche Grundlage für ein gemeinsames Gesundheitsberufe-Register und weitere Anwendungen im Gesundheitswesen. Ihre Durchführung muss datensicher, pragmatisch und in der Zusammenarbeit aller Beteiligten ordnungsgemäß und belastbar sein. Weitere Zeitfresser oder gebührenfinanzierte Bürokratiehürden sind im Gesundheitswesen zu vermeiden. Wir benötigen gute Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen zur Umsetzung von sinnvollen technischen Anwendungen. Als Beispiel wären hier die Komponenten der Telematik-Infrastruktur, die Elektronische Patientenakte (EPA), das E-Rezept, das elektronischen  Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan zu nennen. 

Durch die Telematik-Infrastruktur können alle Akteure im Gesundheitswesen miteinander sicher vernetzt und effektiver werden. Sofern Einsatz und Nutzen immer wieder überprüft und an die Belange der Anwender angepasst werden. Die allgemeine Akzeptanz ist mit dem Nutzen unabdingbar verknüpft. Der uns vorliegende Staatsvertrag wurde zwischen 2021 und 2022 von 14 Länderparlamenten und zuletzt im Februar 2023 von Baden-Württemberg ratifiziert. Nun folgt, ganz zum Schluss, auch Rheinland-Pfalz.

„Gut Ding muss Weile haben“ ist sicherlich ein gutes altes Sprichwort. Angesichts der immensen, sich dramatisch zuspitzenden Herausforderungen in unserem Gesundheitswesen, finanziell, personell und strukturell, kann dieses Sprichwort jedoch keine Anwendung finden. Die Digitalisierung ist keine Allheillösung, bietet jedoch allen Akteuren im Gesundheitswesen zukunftsweisende Chancen: Im Bereich der Patientenversorgung kann eine Versorgungs- und Qualitätsverbesserung erzielt werden; Im Bereich Personal fallen „Bürokratische Papiermonster“ weg und es können dringend benötigte Ressourcen frei werden.  Kernziel ist im Gesamtkontext die Verbesserung und Optimierung der Kommunikation im Gesundheitswesen. Insbesondere auch bei der sektorenübergreifenden Patientenversorgung.

Rheinland-Pfalz ist ein Flächenland mit den uns allen bekannten Problemen beim Ausbau der Digitalisierung und der Breitbandversorgung. Neben den Anschlussvoraussetzungen und der Hardware, brauchen wir auch sinnvolle, kompatible und anwendungsfreundliche Softwaresysteme. Dies gilt im Übrigen für das gesamte Gesundheitswesen. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung steht immer auch die Prozesssteuerung und Prozessoptimierung im Vordergrund. Und diese ist unweigerlich mit dem Faktor Zeit verknüpft. Dem heutigen Landesgesetz zum Staatsvertrag stimmt die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion zu.

Es gilt das gesprochene Wort.

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