Aktuelle Debatte auf Antrag der FDP-Fraktion
Als Fußgänger, als auch als Radfahrer bewegt man sich am nachhaltigsten und umweltbewusstesten von A nach B. Denn man hält sich körperlich fit und schont die Umwelt. In vielen Städten in Rheinland-Pfalz wurde in den letzten Jahren schon viel für den Radverkehr getan. Zugunsten von Radfahrern sind Fahrspuren reduziert und neue Radschutzstreifen oder Radwege markiert worden. Steuerliche Vorteile wie das „JobRad“ oder auch die Einrichtung von Fahrradparkhäusern wie in Ingelheim oder jetzt auch jüngst in Koblenz am Hauptbahnhof eröffnet, das „Velo“ – wie es die Schweizer nennen – auch für die tägliche Bewegung zum und vom Arbeitsplatz zu nutzen.
Touristisch ist das Rad für Rheinland-Pfalz auch von größter Bedeutung. Radwanderwege erschließen den mobilen Touristen die Schönheiten unserer Heimat. Leider sind besondere Rad-Erlebnis-Tage in der jüngeren Vergangenheit geopfert worden, da das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) es den Veranstaltern unmöglich gemacht hat, diese bei Familien und Radsportlern gleichermaßen beliebten Tage durchzuführen. Hier hat die Landesregierung das besondere Erlebnis auf gesperrten Bundesstraßen – etwa links und rechts des Mittelrheins bei ‚TalToTal‘ – geopfert. Aber auch jenseits von „JedemSaynTal“ oder anderer noch durchgeführter Raderlebnistage, sind Radwege entlang der Flüsse in Rheinland-Pfalz von größter Bedeutung. Für den Tourismus. Aber auch für die Verbindung von Städten und Gemeinden entlang der Flüsse. Indes sind die Planungen und Baumaßnahmen für Radwege so zäh, wie der Berufsverkehr in Mainz, wenn sich wieder Klima-Kleber auf der Saarstraße angepickt haben.
Mehrere Kleine Anfrage in OPAL belegen es, dass jeder von uns schon für seine Heimatregion entsprechende Anfragen gestellt hat. Gerade in engen Flusstälern entlang belebter Bundesstraßen ist es wichtig, dass die Radwege die schon fertig geplant sind, auch endlich gebaut werden. Unsere Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Kathrin Laymann, setzt da große Hoffnungen in Sie, Frau Minister Schmitt, dass der LBM zwischen Dieblich und Koblenz-Lay endlich den Radweg entlang der Mosel an der B49 baut! Es gibt aber auch never ending Storys mit einem Happy End, wie etwa bei mir in der Heimat im Lahntal. Dort wurde jüngst eine Lücke geschlossen und Brücken über den Fluss – insbesondere für Radwanderer – eröffnet.
Meine Damen, meine Herren,
Rheinland-Pfalz ist aber auch – wie schon erwähnt – ein Standort für Hochtechnologie im Radsport. CANYON in Koblenz ist im Spitzenradsport die Top-Marke! Auch bei passionierten Radlern sind die Rennräder, Mountainbikes und mittlerweile auch eVelos engineered und made in Rheinland-Pfalz heißbegehrt. Darauf können wir Rheinland-Pfälzer stolz sein. Leider sind die CANYNON-Bikes auch heißbegehrt bei Fahrraddieben. Während der eine Arnold-Bruder also CANYON gegründet und zur Weltmarke aufgebaut hat, entwickelt der andere Arnold-Bruder entsprechende Zubehörteile und entwickelt das Radfahren technisch fort – nahe des Technologiezentrums in Koblenz.
Bei aller Freude über eine Zunahme des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen, müssen wir aber auch klar festhalten, dass es ohne gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr nicht geht. Auch wenn es attraktiv ist entlang von Feldern und Wäldern mit dem Rad eine Tour zu unternehmen: Unsere Landwirte müssen bitte Vorrang behalten. Wege entlang der Felder im Land sind in erster Linie Feldwirtschaftswege und dienen unseren Landwirten, um für uns Lebensmittel anzubauen und zu ernten.
Unser Landtagskollege Helge Schwab baut gerade in seiner Ortsgemeinde 2 Kilometer Weg mit Kosten von 500.000,- Euro. Da die Debatte aktuell auch um eine Vorrangnutzung dieser Wege für Radwanderer geht, sprechen wir FREIE WÄHLER dies hier klar an: Das wäre das falsche Signal und wir müssen für unsere Landwirte werben und die Radfahrer, aber auch Spaziergänger sensibilisieren, dass ein großer Traktor hier eben Vorfahrt hat und man zur Seite treten sollte. Aber dies erklärt einem grundsätzlich der gesunde Menschenverstand
und gesetzlich die Straßenverkehrsordnung:
§1 Grundregeln
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Damit ist dann nun auch alles gesagt.
Es gilt das gesprochene Wort.