Gesetzentwurf der Landesregierung
Kein Plenum vergeht, ohne dass wir uns hier im Landtag über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation unterhalten. Und wenn ich meinen Vorrednern so zuhöre, scheint KIPKI von Monat zu Monat besser zu werden. Heute werden wir nun das entsprechende Gesetz verabschieden – mit der Zustimmung der FREIEN WÄHLER-Landtagsfraktion und in der Hoffnung, dass ihr Optimismus nach einer ersten Evaluation dem Realitätscheck Stand hält. Denn ganz so euphorisch wie meine Kollegen der Ampel bin ich nicht.
Frau Ministerin Eder, Sie haben der Opposition im letzten Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität versichert, unsere konstruktive Kritik würde seitens Ihres Hauses Gehör finden. Daher bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit.
Punkt 1: Klimaschutzprojekte, die bereits in kommunalen Haushalten für 2023 veranschlagt sind, können nicht über das KIPKI gefördert werden. Das ergab eine kleine Anfrage unseres parlamentarischen Geschäftsführers Stephan Wefelscheid. In der Konsequenz werden entsprechende Vorhaben verschoben und das bedeutet einen Zeitverlust, den wir uns nicht leisten können. Auch wenn Sie sie sagen, dass KIPKI-Zuschüsse zusätzlich zu den Haushaltsmitteln zur Verfügung stehen sollen, so entgegnen wir, dass kommunale Gelder dennoch notwendig werden und zwar genau dann, wenn die Kosten der Realisierung eines Vorhabens aus der Positivliste die pauschalen Zuweisungen an die jeweilige Gebietskörperschaft übersteigen. Geld, das unseren Kommunen oft fehlt. Auch für solche Fälle müsste in Absprache mit der ADD, wie bereits von uns vorgeschlagen, eine Lösung für defizitäre Kommunen zur Teilnahme am KIPKI für die Umsetzung von Projekten, die die Pauschalen übersteigen, gefunden werden.
Punkt 2: Die Wissenschaft weist uns auf täglicher Basis darauf hin: die Kipppunkte kommen immer näher und wir müssen unsere Anstrengungen im Bereich Klimaschutz massiv forcieren. Die 250 Mio. Euro, die das KIPKI mit seinem Programm- und Wettbewerbsteil umfasst, können nicht mehr als ein erster Aufschlag sein. Auf KIPKI muss KIPKI 2 folgen. Auf KIPKI 2 dann KIPKI 3. Jahr um Jahr müssen diese Mittel unseren Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Denn sonst laufen wir Gefahr, dass der Landkreis Kusel Sonnensegel für Kitas besorgen konnte und die Stadt Bad Kreuznach über eine Handvoll Balkonkraftwerke verfügt, der große Wurf allerdings ausbleibt.
Punkt 3: Überhaupt muss dafür gesorgt werden, die große Linie nicht aus den Augen zu verlieren. Es ist gut, dass uns eine erste Evaluation des KIPKI zum Jahresende versprochen wurde. Aber was soll eigentlich evaluiert werden, wenn es keine konkreten Ziele gibt, die als Maßstäbe dienen? Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation hätte vorab festgelegt werden müssen, wie viel Tonnen CO2-Einsparung durch die Ausschüttung von 250 Mio. Euro in etwa zu erwarten sind. Diese Festlegung hätte für jede einzelne Maßnahme auf der Positivliste vereinbart werden müssen. Jetzt muss zumindest im Nachgang festgehalten werden, durch welche Maßnahme wie viel CO2 eingespart wurde.
Punkt 4: Kommunen, die besonders finanzstark sind – und hier geht es mir vor allem um unsere Landeshauptstadt Mainz – sind im Zweifelsfall nicht auf die pauschalen Zuweisungen angewiesen. Mainz erhält von den 180 Mio. Euro aus dem Programmteil stolze 9 Millionen. Das ist ein erheblicher Anteil des Gesamtvolumens. Geld, das an anderer Stelle besser aufgehoben wäre. Uns würde das ja zum Gesetz deutlich leichter von der Brust gehen, wenn sie diese Anmerkungen berücksichtigen würden. Denn das KIPKI kommt viel zu spät und umso wichtiger ist es, dass es Hand in Hand mit dem Kommunalen Klimapakt zu einer echten Unterstützung für unsere Gemeinden wird. Unbürokratisch, effektiv, messbar. Wir werden es genau beobachten.
Es gilt das gesprochene Wort.