Stephan Wefelscheid begrüßt Führung des rheinland-pfälzischen Schiffsregisters und Schiffsbauregisters ab 2024 zentral in Hamburg
MAINZ. Nicht erst seit dem am 30. März 2023 im Landtagsinformationssystem veröffentlichten „Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters“ hat die FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion das Thema der Zentralisierung von Schiffsregistern am Amtsgericht Hamburg deutlich im Blick. War es doch der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Stephan Wefelscheid, der sich im Rahmen eines Besuchs am Amtsgericht in Mainz und zwei anschließenden Berichtsanträgen im September und November letzten Jahres im Rechtsausschuss zur Situation der Amtsgerichte als Registergerichte in Rheinland-Pfalz und der Zentralisierung von Schiffregistern am Amtsgericht Hamburg berichten ließ.
Von besonderem Interesse war hier in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 17. November 2022 insbesondere der Sachstand hinsichtlich der Zentralisierung der Schiffsregister in Hamburg und ob es hierfür bereits einen Zeitplan gebe.
So zurückhaltend die Aussagen von Justizminister Mertin zu diesem Zeitpunkt noch waren, hinsichtlich der verschiedenen Digitalisierungsvarianten und der Prüfung der Möglichkeit die Registerführung an die Freie und Hansestadt Hamburg abzugeben,so schnell ist nun doch eine finale Entscheidung zugunsten der von den FREIEN WÄHLER präferierten Variante der Abgabe der Registerführung der Schiffsregister vom Land Rheinland-Pfalz nach Hamburg erfolgt. Nunmehr wird der Justizminister in der Sitzung des Rechtsausschusses am (morgigen) 4. Mai über den „Staatsvertrag zur Übertragen der Führung des Schiffs- und Schiffbauregisters“ berichten.
„Ich begrüße die Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz zur weiteren Digitalisierung der Justiz sehr. Die Entscheidung die Registerführung bei Schiffsregistern von den Amtsgerichten in Mainz und Sankt Goar in Papierform angesichts des hohen administrativen Aufwands nun auf das moderne Onlineportal ans Amtsgericht Hamburg zu verlagern, erachte ich als richtigen und wichtigen Schritt. Dies entlastet unsere hiesige Justiz und bewahrt neues Personal bei den Registergerichten davor, sich in diese nicht mehr zeitgemäßen Abläufe einzuarbeiten. Auch besteht eine Kostenersparnis. Ich freue mich, dass der Justizminister meine Punkte aus der November-Sitzung des Rechtsausschusses in die Prüfung hat einfließen lassen und sich diese im nun vorliegenden Staatsvertrag niederschlagen. Der Opposition Gehör verschaffen – so geht gute Politik“, erklärt Stephan Wefelscheid. „Gerne begleiten wir das Projekt im Landtag weiter positiv und unterstützen Justizminister Mertin für einen erfolgreichen Abschluss.“