Aktuelle Debatte auf Antrag der CDU-Fraktion
„Finanzierung der freien Kitas wieder verbindlich regeln – Kommunen in Rheinland-Pfalz nicht im Stich lassen.“ Ein Top-Thema in der aktuellen Presse. Unsere Jüngsten stehen auch heute wieder im Mittelpunkt der Aktuellen Debatte – wobei das so nicht richtig ist: Wir blicken nicht in die Kitas, sondern heute auf den Verhandlungstisch. An diesem sitzen die freien Träger und die kommunalen Spitzenverbände und verhandeln über die gesetzlich vorgesehene Rahmenvereinbarung zur Kita-Finanzierung in freier Trägerschaft.
Wie am 27. März – also vor wenigen Tagen – die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mitteilte, ist diese Verhandlung gescheitert.
Die finanziellen Herausforderungen der freien Träger stehen den begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Kommunen gegenüber. Von Seiten der Einrichtungsträger und Kommunen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist es also keine Sache des Nicht-Wollens, sondern wieder einmal eine Sache des Nicht-Könnens. Und auf Nachfrage, wie sich das Land an den Rahmenverhandlungen beteiligt, wird gesagt – mit Erlaubnis zitiere ich: „Das Land ist grundsätzlich an diesen Prozess nicht involviert“ und weiter habe „ein fehlender Rahmenvertrag rechtlich keine Konsequenzen für den Betrieb und die Finanzierung der einzelnen Kitas.“ Das ist kühn zu behaupten.
Denn: Ohne Rahmenvereinbarung müssen Finanzierungsfragen nun vor Ort kleinteilig, aufwändiger und langwieriger zwischen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Einrichtungen ausgehandelt werden.
Und das ist angesichts der eh schon angespannten Situation, in der sich die Kindertagesbetreuung mit Personalmangel und baulichen Maßnahmen befindet – fatal. Es bedeutet mehr Aufwand und eine fehlende Planungssicherheit für alle Beteiligten. Eine landesweit einheitliche Lösung in Form einer Rahmenvereinbarung zu finden, ist sinnvoll und erstrebenswert. Die Verantwortlichkeit dafür liegt aber nicht nur bei den kommunalen Spitzenverbänden und freien Trägern. Ohne die Unterstützung vom Land als Gesetzgeber geht es nicht – hier darf sich niemand aus dem Verantwortungsbereich zurückziehen. Aus diesem Grund schließen wir uns dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz an: Wie im Vorgängergesetz solle das Land die Kostenträgerschaft wieder verbindlich regeln. Das schafft Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
Gleichzeitig wäre es ein Bekenntnis: Zum einen ein Bekenntnis an die freien Träger – denn sie sind eine unverzichtbare Säule und eine Bereicherung der rheinland-pfälzischen Kita-Landschaft. Sei es, weil sie Lücken füllen und innovative Konzepte ausprobieren oder eine besondere konfessionelle Prägung haben. Und zum anderen ein Bekenntnis an die Kommunen, die an ihre Grenzen der finanziellen Möglichkeiten stoßen – bei der Umsetzung eines Gesetzes, das vom Land verabschiedet wurde. Der Gesetzgeber sollte an dieser Stelle die finanziellen Voraussetzungen schaffen, um die Trägervielfalt zu bewahren. So besagt es auch das Konnexitätsprinzip: Die Instanz, die über eine Aufgabe entscheidet, ist auch für die Finanzierung zuständig. Liebe Landesregierung, bitte kommen Sie dieser Verantwortlichkeit nach.
Es gilt das gesprochene Wort.