Anfrage ergibt: Vor 1. Juli beschlossene kommunale Klimaschutzmaßnahmen sind nicht KIPKI-förderfähig – FREIE WÄHLER-Abgeordneter Wefelscheid besorgt über Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
MAINZ. Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) will die Landesregierung den Kommunen insgesamt 250 Millionen Euro für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen. In dem noch nicht verabschiedeten Gesetzentwurf sind dabei 180 Millionen als auf alle Kommunen aufgeteilte Pauschalförderung veranschlagt, welche diese ab 1. Juli beantragen können. Dafür müssen entsprechende Projekte aus einer Positivliste ausgewählt werden, die dann aus den bereitgestellten Mitteln finanziert werden können.
In vielen Kommunen fragt man sich aber, wie es denn mit bis dahin beschlossenen Projekten aussieht. Kann etwa ein bereits im Frühjahr im Stadtrat beschlossenes, aber noch nicht in Auftrag gegebenes Solarprojekt von der Förderung des KIPKI profitieren, oder fällt es damit aus den Förderbedingungen? Wo selbst bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz derzeit noch große Unklarheiten bestehen, bringt eine kleine Anfrage von Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE-WÄHLER-Landtagsfraktion, Licht ins Dunkel: „Laut Umweltministerin Katrin Eder ist ausdrücklich vorgesehen, dass für bereits im kommunalen Haushalt veranschlagte Projekte keine Fördermittel aus dem KIPKI gewährt werden.“ Dabei verweist Frau Eder auf den Paragraphen sechs, Absatz vier des Gesetzentwurfs, wo der Durchführungsbeginn einer Maßnahme vor Bewilligung der Mittelzuweisung als unzulässig klassifiziert wird.
„Somit definiert das Umweltministerium die Einstellung von Mitteln für ein Projekt im Haushalt bereits als Beginn der Durchführung. Diese Klarstellung hätte ich mir für die Kommunen schon weit früher gewünscht, zumal es in manchen Gemeinden generell das Problem unzureichender Informationen zu geben scheint – insbesondere, wenn nicht einmal die Energieagentur die notwendigen Infos erhält, um ihrer Beraterfunktion nachzukommen“, so Wefelscheid.
Mit großer Sorge blickt Wefelscheid auf die Auswirkung dieser Regelung: „Viele Kommunen werden jetzt mit eigentlich schon angedachten Projekten warten, bis sie für diese Gelder aus dem KIPKI beantragen können. Damit erweist das Umweltministerium mit diesem Förderprogramm den Klimaschutzbemühungen einen Bärendienst, indem es für eine Verzögerung dringend notwendiger Maßnahmen sorgt.“ Denn dann würden alle Projekte in einem kurzen Zeitfenster angestoßen, was dazu führe, dass die Kapazitäten der entsprechenden Unternehmen überreizt werden. Im Resultat steigen die Kosten und die Fertigstellung der Projekte zieht sich in die Länge.
„Um das zu umgehen, brauchen wir die Einführung einer Bescheinigung der Unschädlichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für kommunale Klimaschutzprojekte. Dann kann das Ministerium den Kommunen auf Antrag ermöglichen, schon vor dem 1. Juli mit Projektierung und Ausschreibung zu beginnen. Damit sparen wir wertvolle Zeit und geben den Kommunen die Sicherheit, um schnellstmöglich mit ihren Projekten zu starten“, fordert Wefelscheid.
„Wenn es Frau Eder wirklich ernst ist mit dem Klimaschutz, sind hier sofortige Anpassungen und vor allem eine transparentere Kommunikation gegenüber den Kommunen unbedingt erforderlich. Und erforderlich wird auch sein, das zuständige KIPKI-Referat personell viel stärker aufzustellen als geplant. Denn mit bis zu drei Referenten und vier Sachbearbeitern wird man angesichts der Vielzahl der zu erwartenden Anträge nicht weit kommen. Insgesamt zeigt sich hier die Schwäche dieses Vorhabens, statt auf dieses komplizierte Antragsverfahren zu setzen, hätte man besser unserem Antrag im Landtag entsprochen, wonach die ADD angewiesen werden sollte, bei Haushaltsgenehmigungsverfahren kommunale Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen freizuzeichnen. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels können wir uns bürokratische Hürden nicht leisten, die Zeit drängt“, mahnt Wefelscheid.