MAINZ. Im Vorfeld der Plenarsitzungen des Landtags Rheinland-Pfalz, bei denen von heute bis Freitag unter anderem auch die Haushaltsdebatte auf der Tagesordnung steht, kritisiert die FREIE WÄHLER Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, dass Land und Kommunen ihre Budgetplanung nach unterschiedlichen Vorgaben aufsetzen.
Während die Kommunen bereits seit 2009 verpflichtet sind, ihre Haushalte nach kaufmännischen Grundsätzen aufzustellen, hat das Land einen sogenannten kameralistischen Haushalt. Dieser bildet aber lediglich die Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres ab, während die Haushaltsplanung nach kaufmännischen Grundsätzen – der Fachbegriff dafür lautet Doppik und bedeutet „Doppelte Buchführung in Konten“ – auch Vermögenswerte und künftige Belastungen mit einbezieht.
Das kritisiert Joachim Streit, Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz. „Alle öffentlichen Haushalte im Bundesland sollten das gleiche System haben“, sagt Streit und fügt hinzu: „Eine Haushaltsaufstellung auf der Grundlage der Doppik würde dem vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur Klimaschutzpolitik im März 2021 entwickelten Grundsatz der Intergenerationengerechtigkeit besser entsprechen.“
Diese Meinung vertritt auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FREIEN WÄHLER, Stephan Wefelscheid, MdL. Die Doppik würde die tatsächliche Finanzlage des Landes besser abbilden, so Wefelscheid, und nennt als Beispiel das Anlagevermögen: „Da würden manche Tränen in die Augen bekommen, wenn man erfährt, wie der Zustand ist.“
In Deutschland hat Hessen 1998 die Einführung einer kaufmännischen Buchführung, also der Doppik, auf Landesebene beschlossen und seit 2009 umgesetzt.