Besprechung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion
Seit unserem Einzug in den Landtag vergeht kaum eine Plenarwoche, in der wir uns nicht über die finanzielle Situation der rheinland-pfälzischen Kommunen austauschen. Das liegt nicht daran, dass der Opposition die Ideen ausgehen, sondern dass sich bei diesem komplexen Sachverhalt ständig neue Probleme ergeben.
Im Jahr 2022 war es die unangemessene Erhöhung der Nivellierungssätze, die für meine Fraktion zur Unzeit inmitten der Polykrise kam. Im Sommer letzten Jahres waren es die demokratiegefährdenden kommunalen Auflösungserscheinungen, die aus der desaströsen Finanzlage resultierten und Rücktritte ganzer Gemeinderäte nach sich zogen.
Und unlängst hat der Landkreistag auf Basis der Kassenstatistik 2023 verdeutlicht, dass – gelinde gesagt – dringender Handlungsbedarf seitens der Landesregierung besteht. Auch bei der Grundsteuer, dem zweiten Aspekt der Großen Anfrage, ergeben sich erhebliche Probleme. Besonders zu erwähnen ist hierbei das Missverhältnis zwischen der Belastung von Gewerbe- und Wohnimmobilien, das sich daraus ergibt, dass einheitliche Messzahlen für beide Bereiche verwendet werden.
So gibt es allein in Bitburg eine Belastungsverschiebung zu Ungunsten der Privateigentümer von einer Millionen Euro. Ich bin mir sicher, im Finanzministerium sitzen nicht wenige Mitarbeiter, die sich wünschten, Frau Ministerin Ahnen hätte niemals vom Wort „Aufkommensneutralität“ Gebrauch gemacht. Eine Misere jagt die nächste, aber alle haben sie ihren Ursprung in ein und demselben Problem: Das mittlerweile zur Tradition gewordene Leitmotiv rheinland-pfälzischer Landesregierungen im Umgang mit der Mittelverteilung für die Kommunen lautet: Zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben.
Und, meine Damen und Herren, da das ein wirklich jeder Kommunalverantwortliche in Rheinland-Pfalz weiß, muss ich mich über einen Absatz in der Antwort der Landesregierung auf Frage 19 doch wundern, in dem letztlich nur die halbe Wahrheit erzählt wird: „Darüber hinaus stiegen laut einer aktuellen Veröffentlichung des Deutschen Landkreistages die Landesleistungen aus dem KFA, der in Rheinland-Pfalz fast ein Viertel der kommunalen Gesamteinnahmen aufbringt, von 2009 bis 2022 im Vergleich aller Flächenländer am stärksten.“
Das ist einleuchtend.
Hat man die Kommunen für gewöhnlich am langen Arm verhungern lassen, kamen die Biontech-Millionen gerade rechtzeitig, um zumindest die eine oder andere Statistik aufzuhübschen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Kurve in Rheinland-Pfalz deswegen so steil ist, weil man hier bei untragbaren Zuständen gestartet ist.
Ebenfalls unbefriedigend ist die Antwort der Landesregierung auf eine der drängendsten Fragen der näheren Zukunft: Wie gehen wir mit den Einnahmeverlusten der Kommunen durch das Wachstumschancengesetz um? Das sind nämlich keine Peanuts, sondern allein für 2025 Mindereinnahmen von 104 Millionen Euro. Da hätte es schon etwas mehr sein können als der Verweis auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses.
Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn sich die Probleme wandeln und dabei immer größer werden, so bleiben die Lösungen doch gleich.
1. Der Kommunale Finanzausgleich muss durch originäre Landesmittel massiv aufgestockt werden.
2. Der Symmetrieansatz ist durch einen Verstetigungsmechanismus abzulösen. Denn nach dem jetzigen System sinkt die Finanzausgleichsmasse dieses Jahr im Vergleich zu 2023 um etwa 130 Millionen Euro. Das Gegenteil muss der Fall sein – wir brauchen jährlich einen Aufwuchs der kommunalen Mittel.
3. Aus Antwort auf Frage 26 ist zu entnehmen, dass alleine 371 Gemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt für das vergangene Jahr aufstellen konnten, obwohl sie die Hebesätze auf das Niveau der Nivellierungssätze angehoben haben. Deswegen brauchen wir zwingend einen Härtefallfonds für besonders benachteiligte Kommunen.
Wenn diese drei Vorschläge nicht aufgegriffen werden, kann die Landtagsverwaltung dem TOP Kommunalfinanzen einen Dauerplatz für jede Plenarsitzung der kommenden Jahre reservieren.
Es gilt das gesprochene Wort.