Aktuelle Debatte auf Antrag der AfD-Fraktion
Als Mitglied des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität fühle ich mich in regelmäßigen Abständen an den Film „Und Täglich grüßt das Murmeltier“ erinnert. Denn es vergeht keine Sitzung in der die Bedeutung der Erneuerbaren Energien von Seiten der AfD nicht verächtlich gemacht wird. Ausnahmslos immer fällt in diesem Zusammenhang der sinngemäße Satz, dass die Atomkraft der Heilsbringer für alle vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Energiekrisen war, ist und sein wird.
Ob die Haltung der Bundes- und Landesregierung beim Thema Atomkraft korrekt ist, kann kontrovers diskutiert werden – auch mit uns. Aber trotzdem unterstützen wir den Ausbau der Erneuerbaren. Als Oppositionspartei sind wir keine Claqueure der Landesregierung. Aber die Zubauzahlen des vergangenen Jahres sind nun mal nicht weg zu reden. Hier macht das Klimaschutzministerium unter Ministerin Katrin Eder Fortschritte – und diese begrüßen wir ausdrücklich.
Was die Kollegen der AfD-Fraktion hier und heute versuchen, ist plumpes Schlechtreden. Und sie konterkarieren mit diesem Unterfangen die zunehmende Bereitschaft in der Bevölkerung, die Energiewende als Daseinsvorsorge für zukünftige Generationen zu verstehen. Darüber hinaus kann ich die von Ihnen gewählte zeitliche Abfolge der parlamentarischen Beschäftigung mit diesem Thema nicht nachvollziehen.
Heute besprechen wir das Thema in der aktuellen Debatte. Und für den 6. März haben sie einen entsprechenden Berichtsantrag für den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität gestellt. Diese Reihenfolge erschließt sich mir nicht. Die von Ihnen gewählte Überschrift zielt indes natürlich nicht alleine auf die Kosten ab, die beim Rückbau einer Windkraftanlage entstehen. Unter einem Millionengrab verstehen Sie pauschal alle Investitionen in Windkraftanlagen. Und ja, der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht auf eine Lücke im Verwaltungsvollzug hingewiesen. Wenn diese im Verhältnis zwischen Kommunen, Betreibern und Flächeneigentümern besteht, dann gilt es sie zu schließen.
Daraus resultierende mögliche Abbaukosten in Höhe von 42 Millionen Euro sind für unsere ohnehin finanziell angeschlagenen Kommunen nicht so einfach zu verkraften. Das Finanzministerium hat laut Presseberichten aus diesem Anlass bereits ein Rundschreiben erarbeitet, das mögliche Umsetzungsmängel beheben soll. Da wir aber der Landesregierung die Möglichkeit einräumen sollten, konkret auf diesen Berichtsteil des Rechnungshofs einzugehen, sollten wir den nächsten Ausschuss abwarten, um dann etwaige weitere parlamentarische Initiativen in die Wege zu leiten. Wir FREIE WÄHLER werden die aktuelle Debatte der AfD jedenfalls nicht zum Anlass nehmen, um grundsätzlich mit der Windenergie abzurechnen.
Meine Damen, meine Herren, ein Freund hat gesagt, also nicht ich, ein Freund hat gesagt, dass intelligente Bürgermeister und Ortsvorsteher eine Rückbaubürgschaft bei der Bank anlegen. Diese Bürgschaft wird alle zwei Jahre kontrolliert und bei Bedarf wird nachfinanziert. Diese Bürgschaften sollten grundsätzlich von allen Pächtern der Grundstücke hinterlegt werden, sodass der Eigentümer im Fall eines unsachgemäßen Rückbaus nicht auf den Kosten zur Wiederherstellung – z.B. für die Flächenentsiegelung – sitzen bleibt. Abschließend: Wir sprechen hier über ein winziges Zahnrädchen beim Vollzug der Energiewende. Ich bin zuversichtlich, dass wir hierfür eine pragmatische Lösung finden.
Es gilt das gesprochene Wort.