Anwohnerparkgebühren von Räten festsetzen lassen!

FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion fordert Landesregierung zu Änderung von Verordnung auf / Wefelscheid: „Es braucht das Korrektiv der Räte als gewählte Vertreter der betroffenen Einwohner.“

MAINZ. Im Zuge der Haushaltsberatungen für 2024 wurde in vielen Städten und Gemeinden im Land bekannt, dass die Verwaltungen auf Grundlage einer seit Ende März 2023 gültigen Landesverordnung drastische Erhöhungen der Anwohnerparkgebühren planen. Diese Verordnung ermächtigt die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen zur Festsetzung der Gebührenordnung, die Räte müssen nur noch gehört werden, haben also kein Stimmrecht.

Das hat gravierende Auswirkungen: So werden zum Beispiel in Koblenz die jährlichen Gebühren von bisher 30,70 Euro pro Stellplatz auf einen Sockelbetrag von 100 Euro erhöht. Hinzu kommt jedoch noch eine an die Größe des jeweiligen Fahrzeugs gekoppelte Erhöhung. Auch in anderen Städten sehen die Verwaltungen laut einem Bericht des SWR vom 14. November 2023 massive Steigerungen vor: In Mayen sei demnach eine Erhöhung von 30 Euro auf 195 Euro, in Bad Kreuznach von 31,50 Euro auf 360 Euro, in Trier von 30,70 Euro auf 200 Euro und in Ludwigshafen von 30 Euro auf 180 Euro pro Jahr angedacht.

„Dieses eigenmächtige Verwaltungshandeln in einer für viele Bürger ohnehin finanziell schwierigen Zeit führt zu sozialen Spannungen und Ungerechtigkeit“, kritisiert Stephan Wefelscheid, Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion. „Hier braucht es das Korrektiv der Räte als gewählte Vertreter der betroffenen Einwohner. Die Landesverordnung klammert diese jedoch weitgehend aus. Die Räte sollen nur angehört werden und haben keine Entscheidungskompetenz. Das ist für uns Anlass, im bevorstehenden Plenum am 24. und 25. Januar die Landesregierung per Entschließung aufzufordern, die Verordnung so abzuändern, dass die Entscheidung über die Höhe der Anwohnerparkgebühren in die Hände der Volksvertreter in den Kommunalparlamenten gelegt wird. Denn die Räte sind die gewählten Vertreter der betroffenen Anwohner!“

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